Syrien erlässt neues Parteiengesetz
Damaskus/Kairo - Unter dem Druck der Massenproteste gegen Präsident Baschar al-Assad hat die syrische Regierung ein neues Parteiengesetz erlassen.
Es erlaubt im Prinzip die freie Gründung von politischen Parteien,
wenn diese nicht auf konfessioneller, ethnischer, clan-mäßiger, regionaler oder berufsständischer Grundlage stehen, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Sana am Montag. Oppositionelle und Aktivisten maßen dem Schritt wenig Bedeutung bei - sie halten das Assad-Regime seit langem für unglaubwürdig. Bereits frühere Zugeständnisse des Regimes blieben ohne größere Auswirkungen. Nach dem neuen Gesetz müssen künftige Parteien die geltende Verfassung respektieren und mindestens 1000 Mitglieder haben. Ihre Gründung muss von einem Komitee des Justizministeriums genehmigt werden. Ein ablehnender Bescheid kann vor Gericht angefochten werden. Mit dem Bekenntnis zur Verfassung müssen die neuen Parteien außerdem die darin verankerte “führende Rolle“ der herrschenden Baath-Partei in Staat und Gesellschaft akzeptieren.
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“Wie kann ich ein Gesetz annehmen, das von Leuten gebilligt wurde, an deren Händen das Blut von Syrern klebt?“, meinte der Chef der Syrischen Menschenrechtsbeobachter in London, Rami Abdel-Rahman, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Ähnlich äußerte sich auch der in Beirut lebende syrische Oppositionelle Omar Idibli: “Niemand glaubt diesem Regime mehr etwas. Es deklariert, aber es setzt nichts um.“
So hatte etwa ein im April erlassenes, im Prinzip liberales Versammlungsrecht keine Auswirkungen auf die Lage im Lande. Auch die Aufhebung des Ausnahmezustands änderte nichts. Die Sicherheitskräfte gehen mit unverminderter Brutalität gegen die seit vier Monaten anhaltenden Straßenproteste vor. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten töteten sie dabei rund 1400 Zivilisten.
dpa