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Terrorangst: Fragen und Antworten
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München - Terrorangst: Fragen und Antworten
1 / 16Nach der Warnung des Innenministeriums vor Terroranschlägen in Deutschland sollten Bürger wachsam sein - aber nicht in Panik geraten. Wie soll ich mich nun verhalten? Die wichtigsten Fragen und Antworten. © dpa2 / 16Darf ich jetzt noch auf den Weihnachtsmarkt? © dpa3 / 16Ja, nichts spreche gegen einen Besuch, sagte der Sprecher der Bundespolizei. © dpa4 / 16Dennoch sei es ratsam, die Augen offenzuhalten. Jeder sollte in seiner Umgebung, auf Bahnhöfen, Flughäfen oder auf belebten Plätzen auf Veränderungen achten. © dpa5 / 16Was mache ich, wenn ich etwas Verdächtiges entdecke? © dpa6 / 16Wer glaubt, etwas stimme nicht, sollte sich zunächst einmal in der Umgebung umhören. Beispiel: Steht in einem Zug ein vermeintlich herrenloser Koffer, sollten erst die Mitreisenden gefragt werden, ob ihnen der Koffer gehört. © dpa7 / 16Wenn sich der Besitzer so nicht finden lässt, kann das Bahnpersonal oder die Bundespolizei informiert werden. An wen kann ich mich wenden? © dpa8 / 16Terrorangst: Fragen und Antworten © dpa9 / 16An wen kann ich mich wenden? © dpa10 / 16Zwar wurde die Polizeipräsenz um Flughäfen und Bahnhöfe sowie in vielen Städten verstärkt. Doch nicht immer finden sich gleich Beamte, die auf etwas hingewiesen werden können. © dpa11 / 16Für diesen Fall hat die Bundespolizei die kostenlose Servicenummer 0800 6888000 eingerichtet. © dpa12 / 16Außerdem könnten sich Bürger im Zweifel an den Polizeinotruf 110 wenden, sagte Peter Beck, Sprecher des Polizeipräsidiums in München. © dpa13 / 16Wichtig sei, dass der Anrufer Ruhe bewahre und die Lage eindeutig schildere. Die Polizei könne dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. © dpa14 / 16Bekomme ich Ärger, wenn meine Warnung falsch war? © dpa15 / 16Nein. Grundsätzlich bekommen Bürger, die verdächtige Gegenstände melden, keinen Ärger mit den Behörden. © dpa16 / 16Auch sollte niemand Angst haben, selbst in Verdacht zu geraten, wenn er Beamte auf etwas hinweist. © dpa