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Terrorverdächtiger in U-Haft

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Karlsruhe - Er soll das Bekennervideo produziert und die Untergrundorganisation "NSU" unterstützt haben: Nachdem Andre E. von der GSG 9 gefasst wurde, wandert der 32-Jährige nun in Untersuchungshaft.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den mutmaßlichen Unterstützer der rechtsterroristischen Gruppierung

Der 32-jährige Andre E. (M.) machte vor Gericht keine Angaben.
Der 32-jährige Andre E. (M.) machte vor Gericht keine Angaben. © dapd

“Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Andre E., in Untersuchungshaft genommen. Dies teilte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe mit. Bei seiner Vernehmung machte der 32-jährige Beschuldigte vor Gericht keine Angaben, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte.

Andre E. ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, die Terrororganisation NSU in zwei Fällen unterstützt zu haben. Er soll das Bekennervideo hergestellt haben, in dem sich die Gruppierung zu neun Morden und den Mordanschlägen auf zwei Polizeibeamte in Heilbronn bekennt. Außerdem soll Andre E. zwei NSU-Mitgliedern seine Bahncard und die seiner Ehefrau überlassen haben.

Nach Überzeugung Ranges ist der 32-Jährige Produzent des NSU-Propagandafilms und stand seit 2003 “in engem Kontakt“ zu der Terrorgruppe. Zu dem Film sagte er: “Dieses Machwerk verhöhnt die Opfer der terroristischen Verbrechen und zeigt ein unfassbares Ausmaß an Menschenverachtung.“ Die Verbreitung sei geeignet, “namentlich unsere Mitbürger ausländischer Herkunft erheblich einzuschüchtern“.

DVD des Sadismus: Bilder aus dem Video der NSU

Andre E. als Hersteller muss nach Ranges Worten von den Verbrechen der NSU gewusst “und deren Gesinnung geteilt haben“. Er sei Inhaber einer Medienfirma, die auch Filme herstellte. “Als Einziger im Umfeld der NSU“ habe er damit über die notwendigen Kenntisse zur Herstellung des Films verfügt. Hinzu komme eine Werbebroschüre seiner Firma, die in den Trümmern der zerstörten Zwickauer Wohnung gefunden wurde.

Der Ermittlungsrichter des BGH hatte bereits am (gestrigen) Mittwoch auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Die Festnahme durch die GSG-9 erfolgte Donnerstagvormittag. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss ein Verhafteter unverzüglich dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und ihn zur Person und zur Sache vernimmt.

dapd

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