Toter Soldat: Staatsanwaltschaft untersucht Schießunfall

Gera - Nach dem Tod eines Bundeswehrsoldaten Ende vergangenen Jahres in Afghanistan hat die Staatsanwaltschaft Gera offiziell Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.
Die Prüfung der erst am Dienstag eingegangenen Akten habe die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörde ergeben, sagte Staatsanwalt Jens Wörmann der Nachrichtenagentur dapd. Bei dem Vorfall war am 17. Dezember ein Hauptgefreiter des Gebirgsjägerbataillons 232 aus dem bayerischen Bischofswiesen durch den Schuss eines Kameradens versehentlich getötet worden.
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sagte der Sprecher weiter. Der Bundeswehrangehörige ist jedoch kein Berufssoldat. Es handele sich um einen Wehrpflichtigen, der seine Dienstzeit freiwillig verlängert habe, sagte der Geraer Staatsanwalt Jens Wörmann am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Wie bei Vorfällen während Bundeswehr-Einsätzen üblich habe die Staatsanwaltschaft Potsdam die ersten Ermittlungen übernommen, sie nun aber vollständig an Gera abgegeben. Allerdings werden die sehr aufwendigen Ermittlungen voraussichtlich “nicht allzu schnell“ zu einem Abschluss führen, wie Wörmann betonte. In der kommenden Zeit müssten nun erst Zeugen ermittelt und befragt werden. Einige von ihnen seien möglicherweise noch im Einsatz. Wann und ob es zu einer Anklage komme, sei daher derzeit noch unklar.
Zunächst war von einem Unfall beim Waffenreinigen die Rede gewesen. Später wurde klar, dass sich der tödliche Schuss beim spielerischen Umgang mit einer geladenen Pistole gelöst hatte. Der Vorfall ereignete sich auf einem Außenposten nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Pol-i Khomri.
dapd