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Untreue-Urteil gegen Ex-CDU-Landeschef Böhr vertagt

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Der frühere rheinland-pfälzische CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christoph Böhr. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv
Der frühere rheinland-pfälzische CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christoph Böhr. © Fredrik von Erichsen

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) vertagt sein Urteil über die Affäre um illegale Parteienfinanzierung der CDU in Rheinland-Pfalz. Böhr soll Gelder aus der Parteikasse veruntreut haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 11. Dezember sein Urteil zur Affäre um illegale Parteienfinanzierung der rheinland-pfälzischen CDU verkünden. In dem Prozess geht es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006.

Das Landgericht Mainz hatte den ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Christoph Böhr im Dezember 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker Honorar für seinen Wahlkampf-Berater illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hat. Wegen Beihilfe zur Untreue verurteilte das Landgericht den Berater Böhrs, Carsten Frigge (CDU), zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro. Gegen das Urteil haben Böhr, Frigge und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

dpa

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