Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig

Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer für Immobilien in Westdeutschland sind verfassungswidrig. Die Folgen und was das nun bedeutet.
Karlsruhe - Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen - sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. (Az. 1 BvL11/14 u.a.) Die gesetzte Frist erscheine dem Senat angemessen, „weil die verfassungsrechtliche Problematik der grundsteuerlichen Einheitswerte seit Langem bekannt ist ... und schon ausformulierte Novellierungsentwürfe zum Gesetz vorliegen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.
Wird die Gesetzgebungsfrist eingehalten und müssen die bundesweit 35 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke dann in einem zeitraubenden Verfahren einzeln neu bewertet werden, dürfen die derzeitigen Einheitswerte ausnahmsweise bis längstens Ende 2024 angewandt werden. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.
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Finanzminister Scholz hält Vorgaben für „sehr ambitioniert“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Grundsteuer als "sehr ambitioniert" bezeichnet. Bund und Länder müssten nun im Gespräch mit den Gemeinden schnell ein Konzept für eine neue Form der Besteuerung finden, sagte Scholz am Dienstag am Rande der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg nahe Berlin.
Eine Neuregelung müsse einerseits sicherstellen, dass es für Grundeigentümer und Mieter nicht zu Steuererhöhungen komme. Auf der anderen Seite müssten die Interessen der Gemeinden gewahrt werden und diese "ihre Aufgaben in Zukunft auch gut wahrnehmen können", fügte Scholz hinzu.
Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, hatten die Richter entschieden. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen, die in den folgenden fünf Jahren umgesetzt wird. Dies werde mit "konstruktivem Geist" und der "notwendigen Geschwindigkeit" gelingen, sagte Scholz.
Grundsteuer vor allem wichtige Einnahmequelle für Kommunen
Die Grundsteuer ist zwar eine bundeseinheitliche Steuer. Allerdings ist es Sache der Länder, den sogenannten Einheitswert von Grundstücken zu bestimmen. Dieser Einheitswert besteht aus unterschiedlichen Faktoren wie etwa der Grundstücksart oder dem Alter eines darauf erbauten Hauses. Dieser Einheitswert wird dann mit einer Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz von teils mehreren hundert Prozent multipliziert.
Das Urteil erging auf die Klage von zwei Immobilienbesitzern aus den alten Ländern und drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs. Der Gesetzgeber muss nun eine bundesweit geltende einheitliche Neuregelung schaffen. In den neuen Ländern gelten die Einheitswerte sogar seit 1935 unverändert.
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Die Grundsteuer ist mit rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. 2015 betrug die Grundsteuer für ein Grundstück mit Einfamilienhaus in größeren Städten knapp 600 Euro im Jahr. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kosteten dort mit 229 Euro knapp doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt.
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Was ist die Grundsteuer genau?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechten an Grundstücken. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist meist der Wert des Grundstücks.
Warum musste etwas geändert werden?
Eine Neuregelung könnte je nach Art von Grundstück und Immobilie zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Insgesamt soll das Aufkommen den Plänen zufolge aber etwa gleich bleiben.
Die Grundsteuer ist offenbar nicht mehr zeitgemäß, weil nicht mehr sozialverträglich. Denn die Steuer meistens in besonders klammen Kommunen besonders hoch. Die Verfassungsrichter halten die Einheitswerte - also die Werte für jedes Grundstück (für jede Einheit) - spätestens seit dem Jahr 2002 für verfassungswidrig, weil die Ungleichgewichte seit 1964 ständig zugenommen haben. „Grundstücke in Citylagen oder in bevorzugten Wohnlagen besitzen heute angesichts rasant steigender Immobilienpreise viel höhere Verkehrswerte als Grundstücke in Randlagen“, sagte Kirchhof. Die Schere zwischen den Bewertungen der einzelnen Grundstücke gehe wegen solcher Verzerrungen immer weiter auf.
Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden sollen. Das ist aber seit der letzten Hauptfeststellung von 1964 nie mehr geschehen. Der Gesetzgeber hatte das mit dem großen Aufwand begründet.
Städtetag fordert zügige Reform der Grundsteuer
Der Deutsche Städtetag hat eine zügige Reform der Grundsteuer gefordert und Unterstützung für die Kommunen gefordert. „Jahrelang haben die Kommunen eine Reform gefordert, jetzt werden Bund und Länder vom Verfassungsgericht dazu verpflichtet“, erklärte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy am Dienstag in Berlin. Die Städte appellierten dringend an die Bundesregierung und die Länder, die gewährte knappe Frist zu nutzen. „Sie müssen sehr zügig eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer schaffen und danach alle Grundstücke neu bewerten. Nur so können die jährlich 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Kommunen gesichert werden.“
Die Kommunen erwarteten, dass die Länder in den Finanzämtern in großem Umfang zusätzliches Personal und Sachmittel bereitstellen, um die Arbeit fristgerecht zu schaffen. „Und wir brauchen von Bund und Ländern eine Zusage, dass den Kommunen notfalls alle - auch nur vorübergehenden - Grundsteuer-Ausfälle vollständig ersetzt werden.“
afp, dpa