Volksbefragungen: CSU lehnt SPD-Entwurf ab

München - Horst Seehofer kündigt landesweite Volksbefragungen an - und die SPD bringt quasi umgehend einen Gesetzentwurf hierzu ein. Doch: Die CSU will sich nicht unter Druck setzen lassen.
In Bayern wird es vorläufig weiter keine Volksbefragungen über wichtige politische Fragen geben. Die CSU kündigte am Montag an, einen entsprechenden SPD-Gesetzentwurf nicht mitzutragen. Als Grund nannte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer rechtliche Bedenken. Er kündigte an, die CSU werde stattdessen „zu gegebener Zeit“ eine eigene Gesetzesinitiative vorlegen.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte in seiner ersten Regierungserklärung der neuen Legislaturperiode im November angekündigt, landesweite Volksbefragungen einzuführen. Die SPD-Fraktion griff dies umgehend auf: Sie wird ihren Gesetzentwurf hierzu an diesem Dienstag in den Landtag einbringen.
SPD offen für konstruktive Vorschläge
Zielmarke der SPD wären zwei bis drei Volksbefragungen pro Legislaturperiode, wie SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Montag bei der Vorstellung des SPD-Gesetzentwurfs sagte. Demnach soll das Parlament das bayerische Volk bei zentralen politischen Entscheidungen nach seiner Meinung fragen können.
Voraussetzung soll nach SPD-Vorstellung sein, dass ein Fünftel der Abgeordneten dies beantragt - das entspreche der Hürde für Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse. Das Ergebnis einer Volksbefragung solle für den Landtag aber nicht bindend sein, sondern „Empfehlungscharakter“ haben, wie Rinderspacher erläuterte. Allerdings bedeute eine Volksbefragung schon weit mehr als eine Meinungsumfrage.
Rinderspacher betonte, die SPD sei offen für konstruktive Vorschläge und Änderungsanträge der beiden anderen Oppositionsfraktionen und auch der CSU. Man habe ja das gleiche Ziel.
Volksbefragungen nur zu wichtigen Themen
Kreuzer kündigte allerdings umgehend an, den Gesetzentwurf abzulehnen - auch wenn man Seehofers Initiative ausdrücklich unterstütze. „Die SPD kupfert Seehofers Vorschlag ab, und das auch noch schlecht: Der Gesetzentwurf ist mangelhaft“, kritisierte er.
Rechtliche Bedenken hat Kreuzer wegen der von der SPD vorgeschlagenen Zahl von einem Fünftel der Abgeordneten, die zur Beantragung einer Volksbefragung lediglich notwendig sein sollen. Solche Minderheitenrechte gebe es als Ausnahme von der Regel immer dann, „wenn dies für eine Waffengleichheit der Opposition zwingend erforderlich ist“.
„Hier geht es aber nicht um ein Recht der Opposition, sondern darum, dass wichtige politische Entscheidungen, die von der Mehrheit im Landtag beschlossen werden sollen, dem Volk vorgelegt werden können“, erklärte Kreuzer. Deshalb müsse auch die Mehrheit des Landtags entscheiden, ob eine Volksbefragung durchgeführt werde oder nicht. „Es besteht sonst die Gefahr, dass solche Volksbefragungen in inflationärer Häufigkeit stattfinden.“ Volksbefragungen solle es nur zu wirklich wichtigen Themen geben.
Zudem warnte Kreuzer vor Schnellschüssen. „Wir brauchen eine sorgfältig ausgearbeitete Regelung, die auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Bestand haben muss, und kein Krawall-Instrument für die Opposition“, sagte der CSU-Politiker.
dpa