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Vorratsspeicherung von Daten offenbar wirkungslos

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Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. © dpa

Berlin - Eine neue Studie heizt den Streit um die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Vorratsdatenspeicherung an. Offenbar ist sie für die Aufklärung von Verbrechen nicht relevant.

Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. “Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Anlass gibt“, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). Dagegen erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, Vorratsdaten seien für die Sicherheitsbehörden ein wichtiger Ermittlungsansatz.

Wenn Täter elektronisch kommunizierten, ließen sie sich ohne Vorratsdaten nicht mehr ermitteln, sagte der Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Denn der einzige Ermittlungsansatz zur Feststellung ihrer Identität seien die IP-Adresse eines Computers oder eine Telefonnummer. Allerdings seien die Daten bei den Internet-Providern oft bereits gelöscht, wenn die Sicherheitsbehörden die Ermittlungen aufnähmen. Von allen Auskunftsersuchen, die das Bundeskriminalamt von März 2010 bis April 2011 ausgewertet habe, seien 85 Prozent nicht beantwortet worden.

Die Tricks der Daten-Hacker

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr anlasslos sechs Monate lang gespeichert werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Daten nur nach konkretem Anlass speichern lassen (“Quick-Freeze- Verfahren“). Der Union und dem Bundesinnenministerium geht das aber nicht weit genug. Das neue, nun vorliegende Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg erstellt.

dpa

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