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Praxisgebühr vorerst nicht abgeschafft

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Pro Quartal sind bislang zehn Euro fällig. © dpa

Saarbrücken - Im Ringen um den Wegfall der Praxisgebühr gibt es vorerst kein abgestimmtes Vorgehen der Länder. Ein Antrag auf Abschaffung der Zwangsabgabe fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Vorstoß Hamburgs für eine Abschaffung der Praxisgebühr ist gescheitert. Er fand am Donnerstag bei der Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Saarbrücken nicht die nötige Zustimmung. Der Antrag wurde von insgesamt elf Ländern unterstützt. Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Berlin und das Saarland lehnten ihn ab.

Das erforderliche Quorum sei damit verfehlt worden, teilte der Vorsitzende der Konferenz, Saar-Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU), mit. Solange es keine Alternative mit besserer Steuerungswirkung gebe, sei er gegen die Abschaffung. Gesetzlich Versicherte müssen einmal im Quartal beim Arzt zehn Euro zahlen. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) sagte, mittelfristig habe die Gebühr wegen des bürokratischen Aufwandes keine Zukunft. In der Regierungskoalition im Bund dringt die FDP auf eine Reform der Gebühr, während die Union sie beibehalten will.

Die Minister riefen die Krankenkassen dazu auf, ihre bereits erwirtschafteten Rücklagen weiter aufzustocken und auf Beitrags-Rückzahlungen zu verzichten. Man dürfe das Geld nicht für Geschenke verpulvern, sagte Dreyer. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte besonders gut dastehende Kassen gedrängt, Prämien an ihre Mitglieder zu zahlen.

Wer in welchem Bundesland regiert

Einigkeit erzielte die Konferenz mit Bahr über eine Anschubfinanzierung zur Errichtung klinischer Krebsregister. Dort sollen Informationen zu Tumorerkrankungen systematisch gesammelt werden. Länder, Bund und Deutsche Krebshilfe wollen so die Umsetzung des nationalen Krebsplans vorantreiben. Mit seiner Hilfe sollen Früherkennung und Versorgungsstrukturen weiter entwickelt und eine effiziente Behandlung der Patienten sichergestellt werden.

Im Sinne kinderloser Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, streben die Länder an, dass die Paare künftig nur noch 25 der Behandlungskosten selbst tragen müssen. Bislang sind es 50 Prozent.

Auch für Hebammen, die unter hohen Prämien für ihre Haftpflichtversicherungen leiden, wollen die Länder Unterstützung. Durch ein zeitnahes Anheben des Honorars sollen drastische Beitragserhöhungen von rund 500 Euro pro Jahr auf über 4200 Euro für die Haftpflicht abgefedert werden.

Bundesrat berät über Intersexuelle

Mehr Schutz wollen die Gesundheitsminister für Menschen, die weder Mann noch Frau sind. Sie sollen vor Operationen bereits im Kindesalter geschützt werden. Künftig könnten sie offiziell als “anders“ eingestuft werden. Die Gesundheitsminister forderten die Bundesregierung auf, die Diskriminierung der Betroffenen zu beenden. Eingedämmt werden sollen operative Geschlechtszuordnungen von Kindern. Ein Vorstoß von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Intersexuelle im Personenstandsregister als “anders“ einstufen zu können, soll nun im Bundesrat beraten werden.

Schließlich verabschiedeten die Ressortchefs einen Leitantrag zur Sicherung einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung. Bund und Länder streben eine gemeinsame Strategie zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung an.

dpa

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