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Kein Wahlkampf mehr für ausländische Politiker in Deutschland

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Der damalige türkische Ministerpräsident Erdogan winkt während eines Auftritts in Düsseldorf im Jahr 2011 seinen Anhängern zu.
Der damalige türkische Ministerpräsident Erdogan winkt während eines Auftritts in Düsseldorf im Jahr 2011 seinen Anhängern zu. © dpa

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus dem Gezerre um Wahlkampfauftritte türkischer Minister. Sie erlässt ein Auftrittsverbot für ausländische Politiker vor Wahlen. Es gilt auch für US-Präsidenten.

Berlin - Die Bundesregierung hat Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern grundsätzlich verboten. Das Auswärtige Amt informierte am Freitag alle diplomatischen Vertretungen in Berlin über diese neue Praxis. Damit zog sie Konsequenzen aus dem heftigen Streit, den es vor dem türkischen Verfassungsreferendum im April über Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gab. Sie waren teilweise aus Sicherheitsgründen untersagt worden. Die türkische Regierung sprach daraufhin von „Nazi-Methoden“.

Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Schritt bereits am Donnerstag angekündigt. Damit soll verhindert werden, dass innenpolitische Konflikte im Zusammenhang mit Wahlen oder Referenden nach Deutschland getragen werden. Ausgenommen von der Neuregelung sind Staaten der Europäischen Union.

Neuregelung soll auch für Oppositionspolitiker gelten

Obwohl sich das Schreiben an die diplomatischen Vertretungen („Verbalnote“) auf „ausländische Amtsträger“ bezieht, will das Auswärtige Amt die Neuregelung auch auf Oppositionspolitiker ohne Amt anwenden. „Auf Grundlage des Völkerrechts und des deutschen Rechts können auch Wahlkampfauftritte von Oppositionspolitikern untersagt werden“, erklärte das Ministerium.

Außerhalb von Wahlkampfzeiten müssen künftig alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder zehn Tage vorher beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden. Die Entscheidung erfolge „im Licht der außenpolitischen Beziehungen“, heißt es in der Verbalnote. Einen Auftritt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vor oder nach dem G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg hatte die Bundesregierung am Donnerstag verboten.

Im Fall einer politischen Genehmigung seitens der Bundesregierung können die Sicherheitsbehörden weiterhin Veranstaltungen untersagen, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten. „Die Auftritte müssen sich im Rahmen der Prinzipien des Grundgesetzes und der deutschen Rechtsordnung, insbesondere des deutschen Versammlungsrechts halten“, heißt es in der Verbalnote. „Sie dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.“

Die neuen Regeln betreffen auch verbündete Staaten außerhalb der EU wie die USA. Auch US-Präsidenten dürfen im Wahlkampf nicht mehr in Deutschland auftreten.

Der bisher spektakulärste Wahlkampfauftritt eines ausländischen Politikers in Deutschland war die Rede von Barack Obama an der Berliner Siegessäule im Präsidentschaftswahlkampf 2008 vor rund 200 000 Menschen. Dieser Auftritt wäre aber von dem neuen Verbot nicht betroffenen gewesen, weil er mehr als drei Monate vor der Wahl stattfand.

Lesen Sie auch: Erdogan beschimpft Europäer als „Enkel des Nationalsozialismus“.

dpa

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