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Wegen Möllemann: FDP muss Millionen-Strafe zahlen

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Jürgen Möllemann nimmt im August 2002 an einer Podiumsdiskussion in Lübeck teil.
Jürgen Möllemann nimmt im August 2002 an einer Podiumsdiskussion in Lübeck teil. © picture alliance / dpa

Berlin - Die Spendenaffäre um Jürgen Möllemann beschäftigt auch Jahre nach dem Tod des FDP-Politikers die Gerichte. Jetzt wurde per Urteil eine Millionenstrafe gegen die Liberalen bestätigt. Doch der Streit ist nicht vorbei.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Millionenstrafe gegen die FDP wegen der Spendenaffäre um den früheren FDP-Politiker Jürgen Möllemann bestätigt. Das Gericht entschied am Montag in zweiter Instanz, dass die Partei knapp 3,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen muss. Damit wurde die Klage der FDP gegen die Sanktion erneut zurückgewiesen. Der Rechtsstreit ist aber wahrscheinlich auch mehr als acht Jahre nach dem Tod von Möllemann nicht zu Ende. Die FDP will voraussichtlich Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. (Urteil vom 28. November 2011 - OVG 3a B 2.11)

Der Bundestagspräsident hatte die Strafe 2009 verhängt, weil der damalige nordrhein-westfälische FDP-Vorsitzende Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 rechtswidrig Bar- und Sachspenden zukommen ließ, von denen nur noch der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer wusste. Die Einnahmen waren zudem nicht wie vorgeschrieben in den Rechenschaftsberichten der Partei aufgeführt. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung. Er hatte die Liberalen in eine schwere Krise gestürzt.

Sie waren die Chefs der FDP

Bei falschen oder fehlenden Angaben zu Finanzen verhängt der Bundestagspräsident Sanktionen, die im Parteiengesetz festgeschrieben sind. Dann müssen betroffene Parteien Mittel aus der staatlichen Finanzierung zurückzahlen - plus Strafgelder. Die Parteien müssen jährlich Rechenschaftsberichte zu ihren Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Schon 2009 hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Klage der FDP zurückgewiesen, die dann in die Berufung ging.

Die Sanktionen nach dem Parteiengesetz seien gerechtfertigt, auch wenn die FDP später zur Aufklärung der Affäre beigetragen habe, hieß es im Urteil. Der FDP-Landesverband hatte laut Gericht von Möllemann zehn Bar- und Sachspenden von 2,2 Millionen Euro bekommen. Die Sachspenden seien nicht mit dem Namen des Spenders in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht worden. Zudem seien die Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig angenommen worden.

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Gerichtspräsident Jürgen Kipp sprach in der Verhandlung von bizarren und wohl einmaligen Vorgängen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die FDP war auch in die Berufung gegangen, weil sie sich im Vergleich zu anderen Parteien zu hart bestraft fühlte. “Das Gericht bekennt sich zu einer strengen Auslegung des Parteiengesetzes“, sagte Kipp.

Die FDP zeigte sich enttäuscht. Bundesschatzmeister Patrick Döring sagte zu dem Urteil: “Nach wie vor müssen wir bemängeln, dass die eigenen Aufklärungsbemühungen von Landesverband und Bundespartei, insbesondere des Jahres 2002, wie auch die dadurch hergestellte Transparenz nicht ausreichend gewürdigt wurden.“ Dem Landesverband Nordrhein-Westfalen werde empfohlen, in die Revision zu gehen.

Die höchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen Parteien verhängt hat, kassierte die CDU wegen ihrer hessischen Schwarzgeld- Affäre. 2004 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Sanktion von knapp 21 Millionen Euro.

dpa

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