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NSU-Prozess: Zeuge verweigert Aussage

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NSU-Prozess Zeuge verweigert Aussage
Der Zeuge Andreas S. arbeitete in dem Geschäft in Jena, in dem einer der Angeklagten die Tatwaffe für die NSU-Morde gekauft hatte. © dpa

München - Um sich nicht selbst zu belasten, hat am Dienstag ein Zeuge seine Aussage zum Verkauf einer Waffe verweigert. Bei der Pistole handelt es sich mutmaßlich um die Tatwaffe.

Zwei wichtige Zeugen haben im NSU-Prozess kaum Erhellendes zur Herkunft der mutmaßlichen Tatwaffe beigetragen. Der frühere Inhaber eines rechten Szeneladens in Jena gab am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München an, sich an kaum etwas zu erinnern. „Es liegt mittlerweile über 15 Jahre zurück“, antwortete er auf Fragen des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl.

Der gemeinsam mit Beate Zschäpe angeklagte Carsten S., auf dessen Angaben sich die Anklage im Wesentlichen stützt, hatte vor Gericht ausgesagt, im Auftrag des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben eine Pistole vom Typ Ceska 83 in dem Laden gekauft zu haben. Ob Wohlleben ihn nach einer Waffe gefragt habe, wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. „Wahrscheinlich habe ich ihn abgewimmelt. Ich wollte mit solchen Sachen nichts zu tun haben.“ Mit der Pistole sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Morde begangen haben.

Der zweite Zeuge, ein ehemaliger Mitarbeiter des Ladens, sagte gar nichts. Er berief sich auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung, wonach ein Zeuge die Aussage verweigern kann, wenn er sich ansonsten selbst belasten würde. Beide Zeugen waren zum wiederholten Mal geladen.

Nebenklage-Anwälte nutzten die verbliebene Zeit, um weitere Beweisanträge zu stellen. So sollen nach dem Willen einiger Anwälte Fotos aus einer früheren Wohnung von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gezeigt werden, auf denen einschlägige Nazi-Devotionalien zu sehen sein sollen. Außerdem soll das Spiel „Pogromly“, ein menschenverachtendes, antisemitisches Spiel nach dem Vorbild von „Monopoly“, begutachtet werden. Die drei Mitglieder der Terrorzelle NSU sollen es entworfen haben.

dpa

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