Italien beendet Corona-Notstand – fast alle Regeln entfallen

Die italienische Regierung hat zum 1. April den Corona-Notstand beendet. Damit entfällt auch ein Großteil der Einschränkungen – was das für Urlauber bedeutet.
Ob Rom, Venedig oder Florenz – Italien zählt aufgrund seiner Kultur, Kulinarik und Sehenswürdigkeiten zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Wer in diesem Jahr wieder eine Reise in den Süden geplant hat, darf sich nun freuen: Die italienische Regierung hat den Corona-Notstand nach über zwei Jahren zum 31. März beendet. Das gab die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi vor zwei Wochen nach einer Kabinettssitzung bekannt, wie unter anderem die italienische Zeitung La Stampa berichtete. Dabei sei aber auch anzumerken, dass in Italien, wie in vielen anderen Ländern, die Fallzahlen aktuell wieder steigen – die 7-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei einem Wert von rund 824,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern (Stand: 31. März).
Welche Corona-Regeln gelten in Italien nach dem 31. März?
Mit Ende des Corona-Notstands in Italien entfällt in Hotels, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften die Pflicht zum 2G- oder 3G-Nachweis. Auch die Zugangsbeschränkungen für öffentliche Veranstaltungen, darunter Kinos, Theater, Ausstellungen oder Museen, wurden aufgehoben. In öffentlichen Innenräumen, zum Beispiel Restaurants, Sporthallen oder Diskotheken soll aber vorerst noch die 2G-Pflicht gelten. Nur im Außenbereich sollen keine Nachweise mehr verlangt werden. Wer innerhalb Italiens mit dem Flugzeug oder Langstreckenzug reist, braucht weiterhin einen 3G-Nachweis. Die letzten Einschränkungen sollen aber dann zum 1. Mai fallen: Das als „Green Pass“ bekannte Zertifikat wird dann komplett abgeschafft.
Auch bei den Quarantänevorschriften wird massiv gelockert: Seit dem 1. April müssen nur noch Infizierte zu Hause bleiben. Kontaktpersonen dürfen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus das Haus verlassen. Schulkinder müssen auch nur dann daheim bleiben, wenn sie tatsächlich infiziert sind.
Die stufenweisen Corona-Lockerungen in Italien in der Übersicht:
Erleichterungen ab dem 1. April:
- Ende des Corona-Notstands in Italien
- keine 2G- oder 3G-Regeln mehr für Hotels, Geschäfte und im öffentlichen Nahverkehr
- keine Zugangsbeschränkungen mehr für öffentliche Veranstaltungen (Kinos, Theater, Ausstellungen, Museen, Sportveranstaltungen)
- keine Quarantänepflicht mehr für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten
Erleichterungen ab dem 1. Mai:
- „Green Pass“ entfällt komplett – keine Zutrittsbeschränkungen mehr für Restaurants, Sporthallen oder Diskotheken
Was gilt für die Einreise nach Italien?
Von Lockerungen der Einreise-Regeln für Italien* ist derzeit nichts bekannt: Reisende brauchen weiterhin einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis. Die Quarantänepflicht besteht nur noch für Personen, die keinen der drei Nachweise vorlegen können. Zudem müssen alle Reisenden ein Einreiseformular ausfüllen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.