Deutsche Bahn: Schon bald 10 Euro Entschädigung ab 30 Minuten Verspätung? Ministerium ist dafür
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Bahnreisende schon ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung bekommen sollten. Dabei erhält sie Unterstützung.
Im vergangenen Jahr war die Deutsche Bahn so unpünktlich wie seit zehn Jahren nicht mehr – fast jeder dritte Fernverkehrszug ist mit Verspätung im Bahnhof angekommen. Beim Nahverkehr sieht es besser aus: Hier schwankte die Pünktlichkeitsquote über die Monate verteilt zwischen 88,5 Prozent und 95,5 Prozent. Als Gründe nennt die Bahn die überalterte und knappe Infrastruktur, intensive Bautätigkeiten und ein rasant wachsendes Verkehrswachstum ab dem zweiten Quartal – wohl in Hinblick auf das 9-Euro-Ticket.
10-Euro-Reisegutschein ab 30 Minuten Verspätung – das fordern Verbraucherschützer
In den vergangenen Jahren hat sich die Pünktlichkeitsstatistik der Bahn aber immer weiter verschlechtert. „Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde“, sagt Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Das wäre auch ein Anreiz, dass die Bahn pünktlicher wird.“

Ihren Vorstoß hat die Verbraucherzentrale auch in einer Mitteilung zusammengefasst. Eine Entschädigung sei zum Beispiel in Form eines Reisegutscheins möglich, heißt es dort. „Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen“, so Pop. „Um diese nicht zu überstrapazieren, ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das wäre auch im Interesse der Mobilitätswende.“
Unterstützung erhalten die Verbraucherschützer vom Bundesministerium für Verbraucherschutz. „Geldgutscheine auch bei Verspätungen unter einer Stunde können ein starkes Signal für die Kundenfreundlichkeit der Bahn sein“, bestätige eine Sprecherin gegenüber Bild.de. Nur mithilfe eines zuverlässigen Zugverkehrs sei eine verbrauchergerechte und nachhaltige Mobilitätswende möglich.
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Deutsche Bahn: Ab wann gibt es bei Verspätungen eine Entschädigung?
Bisher haben Bahnreisende erst ab einer Verspätung von 60 Minuten ein Recht auf Entschädigung. In diesem Fall ist eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises möglich. Bei einer zweistündigen Verspätung sind es 50 Prozent. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Bahn-Kunden, sich im Zug oder Bahnhof eine Verspätungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Eine Entschädigung für Online-Tickets können Reisende über die App „DB-Navigator“ beantragen.