Bundeskartellamt: So steht es um die Ismaik-Beschwerde gegen die 50+1-Regel

Hasan Ismaik, Hauptgesellschafter des TSV 1860, legte im Sommer 2017 beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die 50+1-Regel ein. Wie ist dabei der Stand der Dinge?
Der Saisonendspurt läuft, der TSV 1860 grüßt nach dem 2:0 in Fürth weiterhin unangefochten von der Tabellenspitze der Regionalliga und liegt auf Kurs Richtung Aufstiegsplayoffs. Politisch ist es bei den Blauen jedoch weniger harmonsich, der Wahlkampf für die Mitgliederversammlung im Juli hat begonnen. Und dann gibt es ja noch das Thema der Beschwerde von Hauptgesellschafter Hasan Ismaik gegen die 50+1-Regel. Um die war es zuletzt ruhig geworden. Wie ist der Stand der Dinge?
Wir erinnern uns: Ende Juni 2017 gab der Jordanier bekannt, dass er „Klage gegen diese aberwitzige 50+1-Regel“ einreichen werde. Doch zunächst geschah nichts Weiteres. Im September erklärte das Bundeskartellamt, dass die Beschwerde des Jordaniers von der für den Sport zuständigen Beschlussabteilung der Behörde geprüft werde. Im Januar war bekannt geworden, dass Bundeskartellamt (noch) kein Verfahren diesbezüglich führe. Und jetzt?
„Im Sommer 2017 haben wir eine Beschwerde von Hasan Ismaik gegen die 50+1-Regel erhalten“, erklärt Sprecher Kay Weidner der Bild zunächst und führt dann aus, dass sich am Stand Januar nichts geändert hat. „Derzeit führen wir in diesem Zusammenhang kein Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, ob und gegebenenfalls in welcher Form wir dieser Beschwerde nachgehen werden.“
Wie das Blatt weiter berichtet, gehen Insider mittlerweile davon aus, dass es angesichts des mittlerweile neun Monate dauernden Stillstands auch nicht mehr zu einem Verfahren kommen wird. Die Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) nahmen am Donnerstag überraschend den Antrag des Zweitligisten FC St. Pauli an, die umstrittene 50+1-Regel beizubehalten.
fw