Hoppen-Antrag: Am Freitag könnte bei 1860 die Entscheidung fallen

Wird der Kooperationsvertrag zwischen dem TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik aufgekündigt? Am Freitag beratschlagen Verwaltungsrat und Präsidium darüber.
Seit der Mitgliederversammlung am 23. Juli 2017 ist es ein Thema, das konstant über der Grünwalder Straße schwebt. Die Rede ist der von den Mitgliedern des TSV 1860 angenommene Antrag von Ursula Hoppen, den Kooperationsvertrags zwischen dem e.V. und Hauptgesellschafter Hasan Ismaik zu kündigen - und das innerhalb von sechs Monaten. Ende Januar müsste die Kündigung also erfolgt sein - wenn denn das juristische Gutachten dementsprechend ausfällt.
Der Vorwurf: Ismaiks Firma HAM International Ltd. habe „die im Lizenzierungs-Verfahren zugesagte Zahlung für die Lizenzbedingungen der DFL nicht geleistet“, was eine Hauptpflichtverletzung darstelle.
Der 40 Seiten starke Prüfbericht liegt dem Verwaltungsrat seit Ende November vor, am Freitag soll er nach tz-Informationen zusammen mit dem Präsidium besprochen und darüber beraten werden. „Gerade in einem derart komplexen Gefüge wie dem Vertragsverhältnis der Gesellschafter ist eine rechtliche Prüfung einzelner Aspekte unabdingbar“, hatte 1860-Präsident Robert Reisinger zuletzt gesagt.
Dass der Verwaltungsrat und das Präsidium dem Antrag abschließend und endgültig zustimmen, darf bezweifelt werden. Das Gutachten dürfte nämlich vor allem unterstreichen, dass die vorgeworfene Hauptpflichtverletzung in Widerspruch zu der bereits am 11. Juli unterschriebenen Sanierungsvereinbarung steht, die sowohl vom e.V. als auch von der Investorenseite abgezeichnet wurde.
Bei einer Kündigung wäre ein Rechtsstreit zwischen e.V. und Ismaik programmiert – an den grundlegenden Besitzverhältnissen an der TSV 1860 Fußball-GmbH würde sich allerdings nichts ändern.
fw