Erste Entscheidung über Ismaiks Klage gegen 50+1-Regel steht bevor

Hasan Ismaik, Investor des TSV 1860, hat bekanntlich Klage vor dem Bundeskartellamt gegen die 50+1-Regel eingereicht. Zeitnah steht eine erste Entscheidung an.
In den vergangenen Tagen beherrschte die unterschiedliche Darstellung der Gespräche von 1860-Investor und -Hauptgesellschafter Hasan Ismaik und Unternehmer Gerhard May die Schlagzeilen bei den Löwen, ebenso wie die Frage des Nachfolgers für den höchstwahrscheinlich scheidenden Geschäftsführer Markus Fauser. Dazu kommt noch die Sache mit der ausbaufähigen Kommunikation zwischen dem Verein und dem Jordanier. Immerhin will Präsident Robert Reisinger sich mit Ismaik treffen.
Ein anderes Thema ging bei dem ganzen Brimborium fast unter. Die Klage Ismaiks gegen die 50+1-Regel. Anfang Juni, kurz nach dem Löwen-Abstieg, hatte der Investor angekündigt, gegen die Regelung vorzugehen. Seither gab es viele verschiedene Einschätzungen von Experten, ob diese Klage Aussicht auf Erfolg haben wird - die meisten aber schätzen die Chancen darauf als gut ein. Im September teilte das Bundeskartellamt mit, dass die Beschwerde des Jordaniers von der für den Sport zuständigen Beschlussabteilung der Behörde geprüft werde. Seither war es ruhig geworden, doch nun steht eine erste Entscheidung bevor. Wie der Kicker am Montag berichtet, will sich das Bundeskartellamt noch in diesem Jahr entscheiden, ob es ein Verfahren wegen der 50+1-Regel eröffnet.
Sollte es tatsächlich dazu kommen, könnte das nicht nur für den TSV 1860, sondern auch für den gesamten deutschen Fußball ein Erdbeben bedeuten. 50+1 regelt, dass Vereine nicht komplett von Investoren übernommen werden können und die Entscheidungsgewalt stets beim Klub verbleibt. Ausnahmen gibt es aber schon jetzt: Unterstützt ein Investor einen Verein über mehr als 20 Jahre, darf er ihn übernehmen.
fw/Video: Glomex