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Wegen Kindergeburtstag: Van Buyten vor Gericht

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Daniel van Buyten (36) ließ sich die Geburtstagsfeier seiner Tochter (3) einiges kosten.
Daniel van Buyten (36) ließ sich die Geburtstagsfeier seiner Tochter (3) einiges kosten. © MIS

München - Der scheidende Bayern-Star Daniel van Buyten steht vor seinem Abschied in Richtung Köln in München vor Gericht. Es geht um einen Kindergeburtstag und 360 Euro.

Bei der WM in Brasilien kämpft Daniel van Buyten (36) heute Abend mit dem belgischen Nationalteam um den Einzug ins Viertelfinale. In München beschäftigt er derweil die Gerichte: Denn der Fan-Liebling des FC Bayern macht mächtig Zirkus um einen Kindergeburtstag! Es geht um exakt 360,23 Euro.

Die Posse beginnt am 3. August 2013, dem dritten Geburtstag von van Buytens Tochter: Die Eltern engagieren Daniela Schreck (44) mit ihrer Aschheimer Agentur „tollkids“ – und vereinbaren ein Rundum-Sorglos-Paket (siehe Kasten rechts) für die Feier in einem Grünwalder Veranstaltungscenter. Kosten: 790 Euro netto. „Als Extras wurden noch eine Kinderschminkerin für 68 Euro und eine Konditortorte für 160 Euro hinzugebucht“, erinnert sich Daniela Schreck.

So weit, so gut. Doch kurz vor der Beginn der Party mit rund 15 Kindern und 20 Erwachsenen kam es zum Eklat: „Frau van Buyten war meine Tischdekoration nicht recht. Sie hat alles heruntergerissen – stattdessen wollte sie Plastiktischdecken und alles in rosa. So etwas ist mir in den sechs Jahren noch nie passiert“, sagt Schreck. Nach ihrer Darstellung fuhr der Bayern-Star noch schnell heim und holte zwei Kisten mit eigenen Utensilien.

Und damit entbrannte der Streit um die Kosten: „Ich bin ihnen ohnehin schon exorbitant entgegen gekommen. Trotz der Zusatzbuchungen blieb es bei den 790 Euro plus Mehrwertsteuer“, sagt Schreck. Überwiesen haben die van Buytens nach mehrmaligem Hin und Her allerdings nur 590 Euro brutto. Zuzüglich der Mahngebühr von 10 Euro fehlen also 360,23 Euro. „Da geht’s mir wirklich nicht ums Geld – sondern ums Prinzip. Vor allem wenn jemand so viel verdient“, meint Daniela Schreck, die beim Amtsgericht München Klage eingereicht hat (Aktenzeichen: 224 C 32021/13). „Ich bin guter Hoffnung, dass das Gericht unserer Klage stattgibt. Falls dem so ist, werden wir zur Not auch eine Zwangsvollstreckung durchsetzen“, sagt ihr Anwalt Michael Kümpfbeck. Eine Entscheidung könnte schon in den nächsten ein oder zwei Wochen fallen.

Der van-Buyten-Anwalt wollte sich auf Nachfrage der tz nicht detailliert zu dem Rechtsstreit äußern. Nur soviel: „Dabei handelt es sich um einen ganz normalen Sachverhalt mit unterschiedlichen Aufassungen. Und mein Mandant hat zunächst von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht.“

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Sebastian Arbinger

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