Es ging um 50.000 Euro: Münchner Schönheitschirurg klagt erfolglos gegen Ex-Bayern-Star Jerome Boateng

Zu seiner Zeit beim FC Bayern verursachte Jerome Boateng mutmaßlich einen Autounfall und wurde auf eine fünfstellige Summe verklagt. Der Kläger scheiterte jedoch weitgehend.
München - Ein Münchner Schönheitschirurg ist nach einem Auffahrunfall mit seiner Klage gegen den ehemaligen FC-Bayern-Profi Jerome Boateng weitgehend gescheitert. Der Ex-Nationalspieler, der seit Sommer für Olympique Lyon aufläuft, war im Sommer 2020 in den Verkehrsunfall verwickelt, das erste Urteil folgte am vergangenen Freitag.
- Jerome Boateng
- Geboren: 3. September 1988 (33 Jahre) in Berlin
- Aktuelle Mannschaft: Olympique Lyon
- Beim FC Bayern: Zwischen 2011 und 2021 (363 Pflichtspiele)
FC Bayern: Kläger forderte 50.000 Euro von Jerome Boateng - er blitzte vor Gericht weitgehend ab
Von einer geforderten Summe von 50.000 Euro sprach das Landgericht München I dem Kläger lediglich 4500 für Reparaturkosten an seinem Maserati und die Kosten für einen Ersatzwagen zu, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer vom Chirurgen angegebenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und eines Schleudertraumas erhielt der Arzt nicht.
Boateng, der damals noch beim FC Bayern München unter Vertrag stand, war nach Gerichtsangaben im Juni 2020 auf der Grünwalder Straße in München mit seinem Mercedes auf den Maserati des Arztes aufgefahren, der zuvor die Spur gewechselt hatte. Die Schuld an dem Unfall hatte Boateng laut Gericht bestritten.
FC Bayern: Ex-Profi Jerome Boateng verursachte mutmaßlich Unfall - Urteil noch nicht rechtskräftig
Einen Schmerzensgeldanspruch sah das Gericht trotzdem nicht, weil er aus Sicht des Gerichts seine angeblich unfallbedingten Verletzungen nicht habe beweisen können. Ein medizinisches Gutachten kam den Angaben zufolge zu dem Ergebnis, dass die Probleme mit der Hand nicht vom Unfall herrührten.
Außerdem habe der Kläger sich erst einen Monat nach dem Unfall in medizinische Behandlung begeben. Hätte der Kläger ein Schütteltrauma erlitten, „wäre zu erwarten gewesen, dass er sich unverzüglich zum Arzt begeben und dort die entsprechenden Symptome geschildert hätte“, entschied das Gericht. Das sei aber nicht geschehen. Das Urteil vom 11. März ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. (dpa)