1. tz
  2. Sport
  3. FC Bayern

Skiunfall: Durfte Manuel Neuer überhaupt auf die Piste? Jurist klärt über Vertragsklausel auf

Erstellt:

Von: Hanna Raif, Martin Becker

Kommentare

Manuel Neuer grüßt nach seinem schweren Skiunfall aus dem Krankenbett mit erhobenem Daumen. Immerhin hat der Bayern-Kapitän seinen Optimismus nicht verloren. Droht aber eventuell sein Karriereende?

Die Bergwacht Schliersee hatte die tz bereits am Freitag über den Einsatz informiert. Den Namen des prominenten Unfallopfers nannte Pressesprecher Lenz Haberle da aber noch nicht. Nachdem Manuel Neuer am Samstag auf Instagram von sich aus ein Foto aus dem Krankenbett postete und dabei von der positiv verlaufenen OP nach seinem erlittenen Unterschenkelbruch berichtete, lag die Vermutung nahe, dass hier eine Verbindung bestehen könnte. Die bestätigte die Bergwacht am Sonntag auf tz-Nachfrage dann auch.

FC Bayern: Skiunfall droht Karriere von Manuel Neuer zu beenden

Neuer sei mit ein paar Spezl auf Skitour gewesen, so Haberle. Im unteren Bereich des steilen und zu diesem Zeitpunkt schneearmen sowie vereisten und buckligen Südhang des Roßkopf sei der Nationalkeeper nur wenige Tage nach dem WM-Aus in Katar dann gegen Mittag gestürzt.

Die Gruppe setzte einen Notruf ab, woraufhin sich drei Bergwachtler auf den Weg zum Roßkopf machten. Zunächst hätten die Einsatzkräfte wegen Helm und Mütze nicht erkannt, wen sie hier als Patient erstversorgen mussten. Dann sei aber schon klar geworden, „dass es der Herr Neuer ist“. Herr Neuer wurde darauf mit dem ADAC-Rettungshubschrauber Christoph ins Unfallklinikum Murnau zur Weiterbehandlung geflogen.

Manuel Neuer zog sich an dieser Stelle einen Unterschenkelbruch zu.
Manuel Neuer zog sich an dieser Stelle einen Unterschenkelbruch zu. © Martin Becker / Zink / Imago (Foto-Montage)

Bayern-Boss Kahn versichert: „Wir werden ihm zur Seite stehen“

Wie gefährlich der steile Südosthang des Roßkopf ist, den Neuer offenbar befahren hatte, davon kann Martin Becker ein Lied singen. Keine drei Tage vor dem Unfall war der tz-Reporter genau dort unterwegs gewesen, berichtet von riskanten Pistenverhältnissen für unerfahrene Tourengeher. Der jüngste Neuschnee erhöht den Abfahrtsgenuss, zu echtem Tiefschnee fehlt aber noch viel. Und genau in dieser Inhomogenität liegt die Herausforderung für Skitourengeher: Nach ein paar schönen Pulverschwüngen kann einen ein versteckter Harschbuckel ausbremsen. Kostet so ein verstecktes Eishindernis Neuer nun die Karriere?

Das Wort „Karriereende“ steht dabei auf dem Index, so viel wurde in jedem Telefonat klar zwischen Spieler und Bayern-Verantwortlichen. Neuer denkt keineswegs da­ran, die Torwarthandschuhe an den Nagel zu hängen. Er wird zwar in der Rückrunde zusehen müssen, in der neuen Saison aber „gnadenlos angreifen“, sagt man.

tz-Reporter Becker oberhalb der Unfallstelle.
tz-Reporter Becker oberhalb der Unfallstelle. © Martin Becker

Zwar gaben sich auch die Bayern geschockt – immerhin ist Neuer nach Sadio Mané und Lucas Hernandez der dritte langzeitverletzte Star. Vorstandssboss Oliver Kahn aber versicherte während er sich über die Ersatzmänner Gedanken machte: „Wir werden ihm zur Seite stehen.“ Das gilt auch für Bundestrainer Hansi Flick, der nicht daran denkt, auf dem Weg zur EM 2024 an seiner Nummer eins zu rütteln. Dass dennoch Gedankenspiele in alle Richtungen erlaubt sein müssen, ist auch Neuer klar. (Hanna Raif, Martin Becker)

Dürfen die Profis auf die Skipiste?

Dürfen Profifußballer sich in ihrer Freizeit auf die Skier schwingen? Hierbei handelt es sich um eine Frage, die von Klub zu Klub anders gehandhabt wird. Beim FC Bayern wird allem Anschein nach auf gesunden Menschenverstand gesetzt. Heißt: Gefährliche Sportarten sind zwar vertraglich verboten, eine konkrete Skiklausel beinhaltet der Kontrakt des FCB-Kapitäns allerdings nicht. Demnach musste der Schlussmann den Rekordmeister auch nicht vorab von seinen Pistenplänen in Kenntnis setzen.

Jurist Christopher Wiencke dazu: „Die meisten Vereine haben ein Verbot von gefährlichen Sportarten in der Freizeit mit einem sogenannten Einwilligungsvorbehalt vereinbart. Das Verbot gefährlicher Sportarten kommt aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, das besagt: Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.“ Skifahren falle „nicht darunter“, so Wiencke, ergänzt jedoch: „Sportler haben eine Rücksichtsnahmepflicht.“

Auch interessant

Kommentare