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Uli Hoeneß: Haftstrafe beginnt in sechs Wochen

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Uli Hoeneß wird seine Haftstrafe voraussichtlich nach Ostern in Landsberg antreten. © dpa/afp

München - Jetzt ist es unumstößlich: Uli Hoeneß muss bald ins Gefängnis. Auch die Staatsanwaltschaft München verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil.

Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet im Verfahren gegen Uli Hoeneß auf Rechtsmittel. Damit wird das Urteil des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München bald ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Hoeneß seine Haftstrafe in rund sechs Wochen antreten muss. Das wäre dann nach Ostern der Fall.

Uli Hoeneß wird seine Haftstrafe nach Einschätzung der Münchner Staatsanwaltschaft in rund sechs Wochen antreten müssen. In etwa vier Wochen sei mit der schriftlichen Urteilsbegründung zu rechnen, sagte ein Sprecher der Justizbehörde am Montag in München. "Dann werden wir die Vollstreckung einleiten." Etwa zwei Wochen dauere es dann in der Regel, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss. In Hoeneß' Fall wäre es dann nach Ostern so weit. "Es hängt aber alles davon ab, wie schnell wir die Akten bekommen", betonte der Sprecher.

Die Entscheidung des Gerichts sei vertretbar, erläuterte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Florian Gliwitzky, den Verzicht auf eine Revision. "Die Staatsanwaltschaft soll nur dann Rechtsmittel einlegen, wenn das Strafmaß in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das war aus unserer Einschätzung nicht Fall."

Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.

Dennoch akzeptiert die Behörde das mildere Urteil von Richter Rupert Heindl jetzt ohne weiteren Widerspruch. Zwar wurden im Laufe der Verhandlung immer neue Millionensummen bekannt, um die Hoeneß den Staat betrogen hatte. Gliwitzky verteidigte aber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, an der ursprünglichen Anklage festzuhalten. "Ein höherer Betrag ändert am Straftatbestand nichts", betonte Gliwitzky.

Im Fall einer Revision hätte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall unter die Lupe nehmen und eine Entscheidung treffen müssen. Unter Umständen wäre das Verfahren dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgerollt worden. Das Verfahren hätte sich dann noch lange hinziehen können.

Steuer-Affäre Hoeneß - eine Chronologie

Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Außerdem trat er als Präsident des FC Bayern und Aufsichtsratschef der FC Bayern AG zurück. „Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung“, schrieb Hoeneß in einer persönlichen Erklärung, die auf der Homepage des FC Bayern veröffentlicht wurde. „Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.“ Hoeneß sagte gegenüber dem Kicker am Sonntag: "Ich lasse das im Moment alles mal auf mich zukommen. Und dann sehen wir weiter."

Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen - gemeinsam mit rund 550 anderen Strafgefangenen.

dpa

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