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Mann tötet Freundin auf brutale Art, legt sie in Badewanne und schaut dann Champions League

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Schreckliche Tat in der Schweiz: Er tötete seine Freundin auf brutale Art und Weise und sah sich dann Fußball im Fernsehen an.
Schreckliche Tat in der Schweiz: Er tötete seine Freundin auf brutale Art und Weise und sah sich dann Fußball im Fernsehen an. © fkn

Eine Tat wie kaum eine andere: In der Schweiz hat ein Mann seine Freundin umgebracht, sie angezogen, sauber gemacht und dann ungerührt Fußball geschaut. Es gibt ein neues Urteil.

München - Es ist eine Tat furchtbarster Brutalität mit makaberen Ausmaßen: In der Schweiz hat ein 64-Jähriger seine Partnerin getötet, sie im Pyjama ins Bett gelegt und sich anschließend ein Spiel der UEFA Champions League im Fernsehen angeschaut.

Wie die “Blick“ berichtet, war der Täter selbst vor Gericht noch von seiner Unschuld überzeugt. "Ich will einen Freispruch", sagte der Ökonom nun vor Gericht. Nach Auffassung der Richter hatte er die schreckliche Tat am 30. Oktober 2017 nach einem Wirtshausbesuch begangen. Vom Bezirksgericht Horgen war er zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden , das Züricher Obergericht verlängerte nun die Strafe um zwei Jahre.

In der von Alkohol geprägten Beziehung gab es ein ständiges Hin und Her von Streit und Versöhnung. „Sie wollte bleiben, aber ich ging nach Hause“, so der Täter. Er hatte mit Gedächtnisverlust argumentiert, den er nach einem angeblichen Angriff Außenstehender auf dem Nachhauseweg erlitten habe.

Schweiz/UEFA Champions League: Täter zieht der Leiche Pyjama an und schaut Fußball

Das einzige, an das er sich erinnern könne, war, dass er seine betrunkene Freundin in die Badewanne gelegt habe. "Ich habe ihr Ohrfeigen gegeben. Das schadet nicht, wenn man betrunken ist", erklärte er. Es wurde dann makaber: Er zog ihr einen Pyjama an, hievte sie ins Bett, reinigte seine Wohnung und sah sich Fußball an: FC Basel gegen ZSKA Moskau.

Zunächst hatte der Schweizer behauptet, noch nicht gewusst zu haben, dass seine Partnerin bereits in der Badewanne tot war. Bei der neuerlichen Verhandlung räumte er dies erstmals ein. Die Gerichtsmedizin stellte mehrere Brüche fest, die vom Martyrium zeugen, das das Opfer erlitten hat: Bruch des Nasenbeins, Bruch des rechten Schlüsselbeins, Rippenstückbrüche, Brüche der Querfortsätze der Lendenwirbelkörper 1 bis 4 rechts. Dazu verschiedenste Einblutungen an Kopf und Extremitäten. Dazu kommen Stauungsblutungen in den Augenbindehäuten und ein Bruch des Kehlkopfhornes fest, was auf Strangulieren hindeutet.

Schweiz/UEFA Champions League: Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt

Der Angeklagte bestritt, der Schuldige zu sein, auch wenn er zugab, dass niemand sonst in der Wohnung war. Den Kehlkopfbruch erklärte er folgendermaßen: „Dieser Bruch könnte schon von Geburt her sein.“

Die DNA des Täter unter den Fingernägeln des Opfers weist darauf hin, das sich das Opfer gewehrt hat. Das Obergericht hatte keinen Zweifel an seiner Schuld: „Er hat ihr mit äusserster Brutalität grösste Qualen zugefügt", so Oberrichter Daniel Bussmann. - cg

Der Fall der auf einem U-Boot getöteten Journalistin Kim Wall sorgte für großes Aufsehen. Was der verurteilte Erfinder Peter Madsen stets bestritt, gab er nun doch zu.

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