Alice Schwarzer: Neue Steuer-Vorwürfe

Köln - Anfang Februar hatte Alice Schwarzer gestanden, dem Fiskus ein Schweizer Konto jahrzehntelang verschwiegen zu haben. Jetzt steht der Publizistin möglicherweise neuer Steuer-Ärger ins Haus.
Die "Hatz gegen sie" in ihrer Heimat habe sie genötigt, in den 80er-Jahren das Konto in der Schweiz anzulegen, hatte sich die 71-Jährige im Februar dieses Jahres für ihr Vorgehen gerechtfertigt - und dafür viel Spott einstecken müssen. Der Wirbel um die Frauenrechtlerin hatte eine große öffentliche Debatte um Steuersünder und Selbstanzeigen entfacht. Die Kritisierte zeigte sich daraufhin schuldbewusst und zahlte insgesamt etwa 200.000 Euro an Steuern nach - plus Säumniszinsen - und spendete eine Million Euro. Damals kam Schwarzer mit einem blauen Auge davon und blieb straffrei. Das könnte sich jetzt ändern:
Wie der "Spiegel" schreibt, hat die Publizistin möglicherweise mehr Steuern hinterzogen als bisher bekannt war. Das Nachrichtenmagazin berichtet von Razzien von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung gegen die Feministin. Mitte Mai seien Bankkonten sowie unter anderem ein Haus im Oberbergischen Kreis, in dem Schwarzer wohnt, durchsucht worden.
Ist Schwarzers Selbstanzeige unwirksam?
Sollte sich der Verdacht gegen die "Emma"-Herausgeberin bestätigen, wäre ihre Selbstanzeige unwirksam, und sie müsste mit einem Strafverfahren rechnen. Der Düsseldorfer Steueranwalt Arne Lißewski sagte auf dpa-Anfrage, der Bundesgerichtshof sei sehr streng bei der Beurteilung der Frage, ob eine Selbstanzeige vollständig und damit wirksam sei oder nicht: „Liegt die auf Grundlage der Selbstanzeige berechnete Steuer um mehr als fünf Prozent daneben - also unter der tatsächlich hinterzogenen Summe - ist die Selbstanzeige unvollständig und unwirksam.“
Schwarzers Anwalt Christian Schertz bestätigte die Durchsuchungen am 20. Mai, bezeichnete aber Mutmaßungen über die Höhe einer möglichen zusätzlichen Steuerschuld als „falsch“. Konkreter wurde der Anwalt nicht.
Schertz erklärte: „Im Zusammenhang mit der eingereichten Nacherklärung wurde - wie gesetzlich vorgesehen - ein steuerliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, was derzeit entgegen der ersten Annahme noch andauert.“ Details nannte er nicht. Er habe im Namen seiner Mandantin Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Kölner Staatsanwaltschaft gestellt, „da erneut offenbar Informationen in kürzester Zeit aus den Behörden direkt an die Medien durchgestochen worden sind.“ Er habe Schwarzer geraten, sich nicht zur Sache zu äußern. Sie werde weiter mit den Behörden zusammenarbeiten.
hn/dpa