Fausthieb: Ben Tewaag zu Geldstrafe verurteilt

Berlin - Ben Tewaag ist zwei Jahre nach einem Fausthieb in das Gesicht einer Bekannten zu 10 200 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Ben Tewaag verließ den Gerichtssaal kommentarlos: Nach einem Faustschlag in das Gesicht einer Bekannten vor zwei Jahren ist der 39-Jährige zu einer Geldstrafe von 10 200 Euro verurteilt worden. Ein Berliner Amtsgericht sprach den Sohn von Schauspielerin Uschi Glas am Montag der versuchten Nötigung und der Körperverletzung schuldig. Notwehr habe bei dem Schlag nach zunächst einvernehmlichen Fesselspielen nicht vorgelegten, begründete die Richterin. Eine 27-Jährige erlitt einen Jochbeinbruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr Haft gegen den mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraften Tewaag plädiert. Der Angeklagte - derzeit als Regisseur und Filmproduzent tätig - hatte den Fausthieb als einen „reflexartigen Befreiungsschlag“ bezeichnet. Die Frau habe ihm schmerzhaft zwischen die Beine gegriffen und ihn verletzt. Der Verteidiger verlangte Freispruch.
Für die Richterin stand am dritten Verhandlungstag fest, dass Tewaag die 27-Jährige gegen ihren Willen an das Bett fesseln wollte. „Es war allerdings eine sehr spezielle Situation, die der Angeklagte nicht provoziert hat“, sagte Richterin Barbara Odenthal. Tewaag sei zudem schmerzhaft verletzt worden. Es sei ein sexuelles Geschehen gewesen, „in dem nicht alles so leicht zu erkennen ist“. Die Verletzte und eine weitere Frau, die anwesend war, seien glaubwürdig gewesen. „Eine Notwehrsituation bestand für den Angeklagten nicht.“
Zu dem Vorfall war es im Juni 2013 in Tewaags Wohnung im Stadtteil Prenzlauer Berg gekommen. Der Produzent wurde zunächst von zwei Frauen gefesselt. Als sich eine der beiden Freundinnen dann gegen das Fesseln ans Bett wehrte, habe Tewaag sie geohrfeigt und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen, hieß es in der Anklage.
Tewaag hatte erklärt, er sei ohne Absprache gefesselt worden. Er habe „gute Miene zum bösen Spiel“ gemacht. Es sei zu sexuellen Handlungen der Frauen gekommen, durch die er sich „zumindest vorgeführt fühlte“. Als er dann einen Fuß der 27-Jährige in eine Fessel schieben wollte, habe sie in seine Genitalien gegriffen. Aus Schmerz und um sich zu wehren, habe er zugeschlagen.
Die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 60 Euro. Ob Tewaag Berufung einlegen wird, blieb zunächst offen.
dpa