Der Moderator Jörg Kachelmann, aufgenommen im Dezember 2009 in Berlin während eines ARD-Pressetermins zu den Olympischen Winterspielen.
© dpa
Berlin - Die ARD wird nach dem Freispruch Jörg Kachelmanns den Wettermoderator vorerst nicht ins Programm zurückholen.
Fall Kachelmann: Der Tag der Urteilsverkündung 31. Mai: Jörg Kachelmann kommt zur Urteilsverkündung am Landgericht Mannheim an. © dpa Der Medienrummel am Tag der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa Vor dem Landgericht Mannheim bildete sich eine lange Schlange von Zuhörern. © dpa Die ersten hatten sich bereits um 5.00 Uhr angestellt, um einen Platz im Gerichtssaal zu bekommen. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Der Medienrummel am Tag der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Der Wetterexperte kommt beim 44. Prozesstag mit Anwältin Andrea Combe zur Urteilsverkündung zum Gericht. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Seit fast neun Monaten stand der 52-jährige Schweizer vor Gericht. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Jörg Kachelmann bei der Ankunft am Gericht. © dapd Urteil Kachelmann Bilder Jörg Kachelmann kommt mit seinem Medienanwalt Ralf Höcker im Gerichtssaal an. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Jörg Kachelmann im Gerichtssaal. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Die Kolummnistin Alice Schwarzer im Gerichstsaal im Landgericht in Mannheim. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Vor der Urteilsverkündung. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Jörg Kachelmann steht mit seinen beiden Anwälten Johann Schwenn und Andrea Combe vor der Urteilsverkündung im Landgericht Mannheim. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Gefasst nahm Jörg Kachelmann das Urteil zur Kenntnis. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Zufriedene Gesichter: Jörg Kachelmann mit seinen beiden Anwälten Johann Schwenn und Andrea Combe. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Das Medienaufkommen nach der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Das Medienaufkommen nach der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Das Medienaufkommen nach der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Verteidiger Johann Schwenn kommt nach der Urteilsverkündung aus dem Gericht. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Verteidiger Johann Schwenn beantwortet Fragen der Journalisten nach dem Freispruch für seinen Mandanten Jörg Kachelmann. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Alice Schwarzer äußert sich nach der Urteilsverkündung. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Alice Schwarzer äußert sich nach der Urteilsverkündung. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Das Medieninteresse im Fall Kachelmann war enorm. © dpa Urteil Kachelmann Bilder Nachdenklich scheint Jörg Kachelmann, als er das Landgericht Mannheim nach dem Freispruch verlässt. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Kachelmann freigesprochen: Die Bilder nach dem Urteil in Mannheim. © dpa Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Anklage hatte dem 52-jährigen Schweizer besonders schwere Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Der Indizienprozess vor der 5. Großen Strafkammer, in dem Aussage gegen Aussage stand, hatte rund neun Monate gedauert. Eine Ex-Freundin hatte Kachelmann vorgeworfen, sie in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestritt die Vorwürfe.
Urteil im Fall Kachelmann: Die Stationen des Prozesses 8./9. Februar 2010: Vor seiner Abreise zu den Olympischen Spielen nach Vancouver, wo Kachelmann für das Fernsehen berichtet, kommt es zum Streit mit seiner langjährigen Freundin, die ihn daraufhin wegen Vergewaltigung anzeigt. © dpa 20. März: Kachelmann wird bei seiner Rückkehr am Frankfurter Flughafen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Mannheim gebracht. © dpa 24. März: Der Moderator weist in seiner einzigen Aussage beim Haftrichter die Vergewaltigungsvorwürfe zurück. © dpa 19. Mai: Knapp zwei Monate nach seiner Verhaftung erhebt die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. © dpa 5. Juni: Der “Spiegel“ veröffentlicht Passagen aus einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten, das die Aussage des mutmaßlichen Opfers zum Vergewaltigungsgeschehen als lückenhaft und nicht belastbar einordnet. © dpa 29. Juni: Kachelmanns Verteidiger legt Haftbeschwerde ein, die das Landgericht Mannheim am 1. Juli jedoch mit der Begründung ablehnt, dass Kachelmanns Einlassungen “wenig plausibel“ seien. Die Haftbeschwerde geht in die nächste Instanz. © dpa 9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Meteorologen und setzt den Prozessbeginn auf den 6. September fest. © dpa 29. Juli: Nach 132 Tagen wird Kachelmann freigelassen, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe seiner Haftbeschwerde stattgegeben hat. Die Richter begründen die Entscheidung damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das mutmaßliche Opfer Kachelmann mit einer falschen Aussage belastet habe. Es stehe Aussage gegen Aussage. © dpa 6. September: Vor dem Landgericht Mannheim, 5. Große Strafkammer, beginnt der Kachelmann-Prozess mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung. Der Antrag wird abgelehnt. Auch ein zweiter Befangenheitsantrag bleibt später erfolglos. Kachelmann kündigt an zu schweigen. © dpa 18. Oktober: Die Ex-Freundin sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit über vier Verhandlungstage hinweg mehr als 20 Stunden lang aus. © dpa 4. Dezember: Verteidigerwechsel im Kachelmann-Prozess: Der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn erscheint als neuer Anwalt. Reinhard Birkenstock (Köln) und Wahlverteidiger Klaus Schroth (Karlsruhe) wurden von Kachelmann entbunden. Pflichtverteidigerin Andrea Combe verfolgte den Prozess als einzige von Beginn an. © dpa 20. Dezember. Ein Sachverständiger stellt am Griff des Küchenmessers nur Mischspuren fest, die durch Sekundärübertragung erzeugt sein können. Ein objektiver Beleg, dass Kachelmann das Messer in der Hand hatte, ist damit nicht erbracht. Die Ex-Freundin gibt an, sie hätte in der fraglichen Nacht aufgeräumt und das Messer kurz am Griff angefasst. Am Messerrücken der Klinge finden sich keine DNA-Spuren des mutmaßlichen Opfers, an der geriffelten Schneide gibt es genetische Spuren. An einem Tampon wird die DNA von Kachelmann nachgewiesen. © dpa 1. Februar 2011: Der vom Gericht geladene Rechtsmediziner hält es für möglich, dass die Halsverletzungen der Frau vom Messerrücken stammen, kann aber auch Selbstverletzungen nicht ausschließen. Die Hämatome an den Oberschenkeln könnten von Kniestößen stammen. Aber auch hier seien Selbstbeibringungen möglich. © dpa 9. Februar: Die von Kachelmann geladenen beiden Rechtsmediziner halten Selbstverletzungen der Frau für naheliegend, können das Messer als Verletzungswerkzeug aber nicht ausschließen. Das Messer müsse dann aber anders eingesetzt worden sein als von ihr geschildert © dpa 15. Februar: Das Gericht reist zur Vernehmung einer Schweizer Zeugin nach Zürich. Sie soll von Übergriffen Kachelmanns im Januar 2010 berichtet haben. © dpa 1. März: Ein Techniker der Polizei hat auf dem Computer der Ex-Freundin rekonstruiert, dass sie im Februar 2009 schon einmal nach dem Namen einer weiteren Freundin Kachelmanns suchte. Ende 2009 nahm sie unter falschem Namen im Internet Kontakt zu der Nebenbuhlerin auf. © dpa 31. März: Die beiden Staatsanwälte bestätigen, dass das angebliche Vergewaltigungsopfer seine ursprüngliche Aussage zwei Monate nach der Anzeige korrigierte. Ein Flugticket mit dem Namen Kachelmann und dem der Nebenbuhlerin hatte sie schon Monate vor der angeblichen Tat erhalten. Den Zusatz “Er schläft mit ihr“ hatte sie selbst geschrieben und beide Schriftstücke Kachelmann vorgelegt. Während sie bei der Polizei am 9. Februar 2010 angab, dass Ticket und Schreiben am Vortag der angeblichen Vergewaltigung im Briefkasten lagen, korrigierte sie später. © dpa 2. Mai: Die Aussagepsychologin lässt offen, ob die Aussage der Ex-Freundin auf wahrem Erleben beruht oder nicht. Die Angaben zum mutmaßlichen Vergewaltigungsgeschehen seien stark lückenhaft. Die Gutachterin zieht in Betracht, dass die Erinnerungslücken Folge des Zusammenbruchs ihres Selbstbilds von einer gemeinsamen Zukunft mit Kachelmann sein könnten. Ebenso müssten autosuggestive Ergänzungen des Geschehens in Betracht gezogen werden. © dpa 5. Mai: Der von Kachelmann beauftragte Aussagepsychologe hält eine bewusste Falschaussage der Ex-Freundin für möglich. © dpa Jörg Kachelmann 31. Mai: Jörg Kachelmann kommt zur Urteilsverkündung am Landgericht Mannheim an. © dpa Der Wetterexperte kommt beim 44. Prozesstag mit Anwältin Andrea Combe zur Urteilsverkündung zum Gericht. © dpa Jörg Kachelmann Das Landgericht Mannheim hat den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. © dpa Der Medienrummel am Tag der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa dapd