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Olli Kahn: 125.000 Euro Strafe für Klamotten

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Olli Kahn
Kahn war zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Landshut am Mittwoch nicht persönlich erschienen © dpa

Landshut - Seine Vorliebe für Luxusklamotten kommt Ex-Bayern-Star Oliver Kahn (41) teuer zu stehen. Wegen versuchter Steuerhinterziehung muss er 125 000 Euro berappen.

Weil er versuchte, bei seiner Rückkehr aus Dubai im Februar vergangenen Jahres Einfuhrabgaben zu hinterziehen, muss er jetzt wegen versuchter Steuerhinterziehung eine Geldstrafe von 125 000 Euro berappen – 50 Tagessätze à 2500 Euro.

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Der frühere Torwart-Titan war zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Landshut am Mittwoch nicht persönlich erschienen, sondern ließ sich von seinem Anwalt Werner Leitner vertreten. Kahn arbeitet derzeit zusammen mit anderen Ex-Profis wie Stefan Effenberg und Thomas Strunz an seiner Trainerlizenz und absolviert bis Ende Mai in Oberhaching vier jeweils dreitägige Kompaktseminare. Die benötigt er für den offiziellen Trainer-Lehrgang, um später eine Mannschaft in der Bundesliga, der Zweiten oder der Dritten Liga trainieren zu dürfen.

Vor Gericht ging es jetzt um den 22. Februar 2010. Nach den Ermittlungen des Zolls am Münchner Flughafen war Kahn an jenem Montag aus Dubai kommend „in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingereist“. Dabei habe er – zusätzlich zu der ihm zustehenden und nachträglich gewährten Reisefreimenge – diverse einfuhrabgabenpflichtige Kleidungsstücke und Accessoires mit sich geführt.

Penibel listet der Zoll die Klamotten im Gesamtwert von 6687,90 Euro auf: sieben Poloshirts, zehn T-Shirts, acht Pullover, neun Hemden, fünf Hosen, zwei Sakkos, eine Lederjacke und zwei Paar Manschettenknöpfe. Darüber hinaus nennt der Zoll auch die Marken: Adidas, Burberry, Dolce& Gabbana, Emporio Armani sowie Ermenegildo Zegna.

Der Vorwurf: Kahn habe beim Flughafenzoll die auf den Hinweistafeln ausgesprochene Aufforderung zur Abgabe der Zollanmeldung missachtet und den „grünen Ausgang“ für anmeldefreie Waren benutzt.

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Danach sei er von einem Zollobersekretär in den Abfertigungsbereich des Terminals I zu einer routinemäßigen Zollkontrolle gebeten worden. Auf Befragen habe er dort zunächst angegeben, keine Waren auf seiner Reise erworben zu haben. Bei der anschließenden zollrechtlichen Kontrolle seines Koffers seien dann die unzweifelhaft in Dubai erworbenen Luxusklamotten ans Tageslicht gekommen. Mit der Nutzung des „grünen Kanals“ habe Kahn, so der Vorwurf, der Finanzbehörde gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und damit unmittelbar zur Verkürzung von Einfuhrumsatzsteuer angesetzt. Genau 712,89 Euro Zoll und 1406,15 Euro Einfuhrumsatzsteuer, insgesamt also 2119,04 Euro. Damit sei der Tatbestand eines Vergehens der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt.

Kahn wurde gleich noch eine Vorlesung in Sachen Strafgesetzbuch erteilt, um die Schwere seines Vergehens plastisch vor Augen zu führen: Berührt seien die Paragrafen 369, 370 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Abgabenordnung in Verbindung mit Artikel 43 VO (EWG) Nr. 2913/92 Zollkodex-ZK in Verbindung mit Artikel 230 und 233 Abs. 1 Buchstabe a) erster Anstrich VO (EWG) Nr. 2454/93 Zollkodex DVO in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit Paragraf 22, 23 Strafgesetzbuch.

An den „Studenten“ Oliver Rolf Kahn (41) war der ursprüngliche Strafbefehl gerichtet, in dem für die versuchte Steuerhinterziehung eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 7000 Euro, also ingesamt 350 000 Euro, verhängt worden war. Die Strafverfolger waren bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe offensichtlich noch von einem beim FC Bayern aktiven „Titan“ und einem entsprechenden Salär ausgegangen. Auf die Höhe des Tagessatzes hatte Kahn denn auch seinen Einspruch beschränkt.

Das Verfahren beim Amtsgericht Landshut fand fast ohne Öffentlichkeit statt, nachdem bis dahin seitens der Strafverfolger Stillschweigen bewahrt wurde und erst mit dem Sitzungsaushang am Morgen der prominente Name ins Spiel kam.

Die „Verhandlung“ dauerte keine 15 Minuten, nachdem es bereits vorab eine Verständigung zwischen Strafrichter Bernhard Suttner, Staatsanwältin Sonja Vogt und Verteidiger Leitner gab, bei der die Tagessatzhöhe auf 2500 Euro reduziert wurde. Das, so Richter Suttner, entspreche den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen Kahns, eine öffentliche Erörterung seiner Einkünfte sei nicht nötig.

Das Urteil wird, nachdem eine offizielle Verständigung vorausging, erst in einer Woche rechtskräftig, bis dahin könnten Staatsanwaltschaft bzw. der Verurteilte erneut Einspruch einlegen.

Walter Schöttl

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