„Schlagermatratze“: Anna-Carina Woitschack gewinnt vor Gericht
Weil er sie im Internet wiederholt beleidigt hatte, zog Anna-Carina Woitschack (30) gegen den Kabarettisten Christian Keltermann (45) vor Gericht.
Im Leben von Schlagersängerin Anna-Carina Woitschack lief es privat in den letzten Monaten nicht immer rund. Lange hatten ihre Ehekrise und schließlich die Trennung von Schlagerstar Stefan Mross (47) für Schlagzeilen gesorgt. Doch dann schien es wieder bergauf zu gehen: Die Sängerin hat ist umgezogen und hat eine neue Liebe gefunden. Die Zeichen standen also gut für einen Neustart.
Aber Anna-Carina Woitschack konnte ihr neues Glück nicht lange genießen. Ein Kabarettist namens Christian Keltermann machte ihr das Leben schwer. Über einen längeren Zeitraum beleidigte er die 30-Jährige in Facebook-Posts. Er bezeichnete sie unter anderem als „Schlagermatratze“ und warf ihr vor, Männer für ihre eigene Karriere auszunutzen. Dabei behauptete er, Anna-Carina Woitschack und ihre Familie persönlich zu kennen und mit ihr befreundet gewesen zu sein.
Dem Beklagten drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld
Wie die Schlagersängerin in einem Instagram-Post klarstellte, ist sie dem 45-jährigen Mann nie persönlich begegnet. Da der Kabarettist keine Unterlassungserklärung unterzeichnen wollte, kam es schließlich zum Prozess vor dem Landgericht Hannover. Im Vorfeld des Prozesses sagte Anna-Carina Woitschack: „Als Person des öffentlichen Lebens bin ich es gewohnt, dass über mich immer wieder Unwahrheiten geäußert werden. Da habe ich mir ein dickes Fell angelegt. In diesem Fall waren die Beleidigungen aber so schlimm, dass ich den Vorgang an meinen Anwalt abgegeben habe.“
Keltermann selbst hatte sich laut bild.de auf die Satirefreiheit berufen und gesagt: „Wenn wir als Kabarettisten so etwas nicht mehr sagen dürfen, können wir doch gleich unseren Laden dichtmachen.“ Das sah das Gericht anders und verbot ihm, sich respektlos gegenüber der Sängerin zu äußern. „Wenn er es dennoch tut, dann kann gegen ihn ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Alternativ kann Ordnungshaft gegen ihn verhängt werden von bis zu sechs Monaten“, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover.