Niederlage vor Gericht
Stephen Dürr: Klage gegen Brainpool abgewiesen
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Köln - Vor vier Jahren verletzte sich Schauspieler Stephen Dürr bei den Proben für die ProSieben-Show "TV Total Turmspringen" schwer. Nun ist der 41-Jährige vor dem Arbeitsgericht Köln mit seiner Klage gescheitert.
Ein Unfall des Schauspielers Stephen Dürr beim Training für Stefan Raabs ProSieben-Show "TV Total Turmspringen" ist nicht als Arbeitsunfall zu werten. Das Arbeitsgericht Köln entschied am Donnerstag, dass es sich bei dem Engagement des 41-Jährigen nicht um ein Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Dürr fordert 1.250 Euro Gage sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro von der Produktionsfirma Brainpool. Das Arbeitsgericht befand aber, das es nicht zuständig sei und verwies den Fall an das Landgericht (Aktenzeichen: 6 Ca 9446/15).
Dürr ("Unter Uns", "Alles was zählt") hatte sich im November 2012 beim Training für die Show beim Sprung vom Drei-Meter-Brett verletzt. Er musste an der Halswirbelsäule operiert werden. Anschließend war er mehrere Monate lang arbeitsunfähig und erstattete im Juni 2014 Strafanzeige gegen die Produktionsfirma. Einen schriftlichen Vertrag zwischen Brainpool und Dürr gab es nicht. Dennoch pocht der Schauspieler darauf, dass ein mündlich vereinbartes Arbeitsverhältnis bestanden habe. "Mir geht es nicht ums Geld. Brainpool soll Verantwortung übernehmen", sagte Dürr.
Trainerin befand: Dürr nicht für Show geeignet
Nach Auffassung von Brainpool ist Dürr freischaffender Künstler. Für die Teilnahme habe er eine Tagesgage in Höhe von 1.250 Euro bekommen. Doch schon vor dem Unfall habe eine Trainerin befunden, er sei nicht für die Show geeignet. Demnach habe der Schauspieler gar nicht mehr an dem Training teilnehmen sollen. Die Gage sei folglich nicht gezahlt worden.
dpa