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Angebliche Tochter scheitert mit Klage gegen Albert II.

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König Albert II. - Delphine Boel
Der ehemalige König Albert II. und Delphine Boel. Die Künstlerin kämpft seit Jahren darum als Tochter des ehemaligen Monarchen anerkannt zu werden. © dpa

Brüssel - Nach jahrelangem Streit ist das für die Künstlerin Delphine Boël eine herbe Niederlage: Sie scheiterte mit der Vaterschaftsklage gegen Albert II. vor Gericht.

Doch keine Königstochter: Die Künstlerin Delphine Boël ist vor einem Brüsseler Gericht mit ihrem Anliegen vorerst gescheitert, sich als Tochter des ehemaligen belgischen Monarchen Albert II. anerkennen zu lassen. Die Entscheidung erging am Dienstag in erster Instanz, wie die Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf einen beteiligten Anwalt berichtete.

Die 49 Jahre alte Künstlerin wollte zunächst offiziell feststellen lassen, dass der Ex-Mann ihrer Mutter, Jacques Boël, nicht ihr Vater ist. Dies hatte ein Erbguttest bereits belegt. Das Gericht erklärte das Anliegen nach einem Bericht der Zeitung Le Soir trotzdem für unbegründet. Neben dem biologischen gebe es noch andere Kriterien für familiäre Bindung, zum Beispiel Vermögensverhältnisse. Im rechtlichen Sinne stehe die Vaterschaft von Jacques Boël fest. Der Antrag, den 82-jährigen Albert zum rechtlichen Vater zu erklären, sei somit unzulässig.

Das Gericht hatte das Verfahren nach langer Pause Ende Februar wieder aufgenommen. Der Prozess war monatelang ausgesetzt gewesen, weil der belgische Verfassungsgerichtshof zunächst grundsätzliche Fragen zu klären hatte. Delphine Boël kämpft schon seit 2013 um die Anerkennung als Königstochter. Sie sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.

Der ehemalige König hatte stets bestritten, der Vater der Künstlerin zu sein. Er räumte jedoch vor Jahren ein, dass seine Ehe zu Paola (79) auch Krisen gekannt habe.

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dpa

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