Xavier Naidoo durfte als Antisemit bezeichnet werden

Eine Referentin hatte Xavier Naidoo in einem Vortrag als Antisemit bezeichnet. Der Fall ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses bestätigte nun: Die Bezeichnung war rechtens.
Karlsruhe - Der Popsänger Xavier Naidoo durfte in einem wissenschaftlichen Vortrag als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf.
Der Fall beruht auf einer Situation aus dem Jahr 2017. Damals hatte eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung den ehemaligen DSDS-Juror in einem Vortrag einen Antisemit genannt. Xavier Naidoo hatte daraufhin 2017 gegen die Person geklagt. Zunächst bekam der Sänger gar recht. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun allerdings anders und stimmte zu, dass der „Dieser Weg“-Interpret in dem Vortrag als Antisemit bezeichnet werden durfte.
Xavier Naidoo: Referentin bezeichnete Sänger als Antisemit - Verfassungsgericht gibt ihr recht
Das OLG Nürnberg hatte die Bezeichnung zuvor untersagt. Damals hieß die Begründung zum Unterlassungsurteil, die Referentin habe ihren Vorwurf nicht ausreichend belegen können. Laut Tagesspiegel soll sie sich damals auf dessen Songtexte bezogen haben. Man habe einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Künstlers festgestellt, die Äußerung hätte eine „Prangerwirkung“ gehabt. Der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hebt nun das Urteil des OLG Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt.
Die Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte im Sommer 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger - Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gehalten. Auf eine Frage nach dem Vortrag, wie sie Naidoo einordne, habe die Frau ihn demnach als „Souveränisten“ und „mit einem Bein bei den Reichsbürgern“ bezeichnet. „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt“, habe sie gesagt. Der Sänger verwende in seinen Liedern antisemitische Codes. Dies sei „strukturell nachweisbar“, äußerte die Vortragsrednerin.
Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet: Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt
Das Urteil aus Nürnberg, das die Unterlassung bestätigte, hob das Bundesverfassungsgericht nun auf. Die Referentin habe nicht behauptet, dass Naidoo die Würde von Menschen jüdischer Abstammung grob verletzt habe. Ihre Äußerung sei klar so zu verstehen, dass er aber antisemitisches Gedankengut weitergebe. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Naidoo müsse „eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert“.
Xavier Naidoo war in jüngerer Vergangenheit immer wieder mit negativen Schlagzeilen aufgefallen. Seine eher dem rechten Spektrum einzuordnenden Äußerungen sorgten im Frühjahr 2020 für seinen Rauswurf aus der DSDS-Jury. Es folgten weitere verschwörungstheoretische Entgleisungen. Auch in der Corona-Pandemie fiel ehr bereits mit irren Theorien auf*. (han/AFP) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA