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Verbotener Skandal-Film beim ZDF! Darum hätte er im September nicht gezeigt werden dürfen

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The Hunted - Der Gejagte ZDF ZDFneo
Ein Screenshot aus dem (regulär im Internet zu sehenden) Trailer. © Screenshot Trailer „The Hunted“

Dem ZDF ist ein ziemlicher Schnitzer unterlaufen. Der Sender präsentierte auf einem seiner Kanäle einen Film, der keinesfalls hätte gezeigt werden dürfen.

„The Hunted - Der Gejagte“: Darum wurde der Film indiziert

Update vom 14. September 2018:

Warum durfte der Film eigentlich nicht gezeigt werden? Laut Focus Online setzte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Streifen in der nun vom ZDF gezeigten Fassung bereits 1997 auf den Index. 

In der Begründung hieß es demnach seinerzeit: „Blutige Säbelmassaker, deren vorzeitigen Höhepunkt das Schlachtfest an neutralen Passagieren eines Zuges darstellt, unmotiviert und aus mitleidloser Perspektive präsentiert, begründen eine Jugendgefährdung, die, der Schwere nach, dem oberen Bereich der Skala § 1 Abs. 1 GjS zuzuordnen ist.“

Und weiter: „Zieht den Säbel über einen Bauch, daß ein blutiger Schnitt klafft und Eingeweide rot und dünnflüssig zu Boden sacken […] Fügt Junko empfindliche Schnitte an Schulter und Bauch zu, so daß diese sich in Todesahnung selber hinrichtet. (In dem sie die Schädeldecke per Schwert und einem Ei gleich aufschlägt).“ 

Für Kunst hielt man das Machwerk seitens der Prüfstelle auch nicht. Demnach hieß es, dass „der im unteren Bereich anzusiedelnde künstlerische Stellenwert des Filmes die extreme Jugendgefährdung nicht aufzuwiegen vermag und somit dem Jugendschutz der Vorrang zu gewähren ist.“

Ursprünglicher Artikel: Panne! TV-Sender ZDF zeigt Film, den er so niemals ausstrahlen darf

Mainz - Es ist eine Panne, die so nicht hätte passieren dürfen und wegen der sich das ZDF jetzt ordentlich Ärger eingehandelt hat. Denn dem Sender aus Mainz ist ein grober Schnitzer unterlaufen: Auf ZDFNeo wurde der blutige Martial-Arts-Film „The Hunted - Der Gejagte“ in der ungekürzten Fassung gezeigt - und der steht auf dem Index und hätte daher nicht ausgestrahlt werden dürfen.

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Im Gespräch mit TV Spielfilm gestand die Jugendschutzbeauftragte des Senders, Karin Breckwoldt, die Panne ein. "Das hatten wir noch nie", sagte sie der Fernsehzeitung. "Wir haben einen Fehler gemacht, wir haben einen indizierten Film ausgestrahlt." Schon am 11. August war der Film ab 23.20 Uhr über die Bildschirme geflimmert. 

FSK18 bei „The Hunted - Der Gejagte“ - aber in der gekürzten Fassung

Doch wie konnte es zu dieser Panne kommen? Höchstwahrscheinlich ist ein Missverständnis daran schuld, eine Anmerkung in der Film-Datenbank, die für Verwirrung sorgte. Dort nämlich hatte ein Mitarbeiter den Vermerk entdeckt, dass der Streifen für FSK18 (FSK = Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Anm. d. Red.) freigegeben sei. Solche Filme dürfen zwischen 23 und 6 Uhr ausgestrahlt werden - dann eben, wenn die meisten Kinder und Jugendlichen friedlich in ihren Betten schlummern. Und tatsächlich hat „The Hunted - Der Gejagte“ diese Freigabe - allerdings in der gekürzten und im Jahr 2009 auf DVD erschienenen Fassung. 

Die blutige, ungekürzte Version des Action-Films allerdings war schon im Jahr 1997 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt worden. Heißt: Sie hätte niemals im TV gezeigt werden dürfen. 

ZDF muss Fernsehrat Bericht vorlegen

Nun muss sich der Sender rechtfertigen: "Ich werde einen Bericht an den Fernsehrat schreiben müssen", so Breckwoldt. Und das wird nicht die einzige Folge sein. Wenn sich das ZDF künftig unsicher ist, ob ein Film ausgestrahlt werden darf, werde der Sender zur Sicherheit bei der BPjM nachhaken.

Immer wieder unterlaufen Sendern (meist lustige) Pannen - so auch der ARD, als der Sender im falschen Moment zu seinem Nachrichtensprecher schaltete oder einst ein Mann ohne Oberkörper im Studio zu sehen war.

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