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Neben Aus für Gasheizungen – hohe Strafen drohen auch für Kaminöfen

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Die Energiekrise löst eine Nachfrageflut bei Kaminöfen aus. Doch neben Habecks neuem Heiz-Gesetz greifen bald auch neue Fristen für Öfen.

Kassel – Die aktuelle Energieproblematik hat eine regelrechte Nachfrageflut bei Kaminöfen bewirkt. Im Winter haben sich zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher für die Anschaffung eines Holzofens entschieden, um eine zusätzliche Wärmequelle neben ihren eingebauten Heizsystemen zu nutzen – die Kosten für Öl und Gas sind drastisch gestiegen. Neben den erwarteten Neuerungen aus dem Heiz-Gesetz, initiiert von Robert Habeck (Die Grünen) für das Jahr 2024, müssen sich Verbraucher auch auf Veränderungen für Kaminöfen einstellen.

Betroffene Kaminöfen
Zeitraum des Einbaus:1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2010
Grenzwerte der Abgase:0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter

Neben anstehenden Neuerungen aus Heiz-Gesetz: Neue Fristen für Kaminöfen ab 2025

Die Ampelkoalition hat festgelegt, dass jede neu installierte Heizung ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien – wie Ökogas oder Klimagas – betrieben werden muss. Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung für herkömmliche Gasheizungen. Im Bemühen, die Energiewende voranzutreiben und die energiepolitischen Ziele zu erfüllen, sind auch Kaminöfen von speziellen Regelungen betroffen. „Heizen mit Holz ist entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral“, informiert das Bundesumweltministerium.

Ab 2025 kommen dann die Fristen des sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu Tragen. Dieses Gesetz fasst die Bestimmungen zur Luftreinhaltung und anderen schädlichen Umweltauswirkungen zusammen. Mit dem Ziel, Umweltverschmutzung zu verhindern und zu reduzieren. Laut diesem Gesetz dürfen Kamin- und Holzöfen ab 2025 höchstens 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas emittieren. Werden diese Grenzwerte nicht erfüllt, ist eine Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2024 erforderlich.

Details zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die erste Fassung des Gesetzes stammt aus dem Jahr 1974 und trat 1980 in Kraft. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Betreiber von Anlagen, die ihre Umgebung etwa durch Luftverunreinigungen oder Geräusche schädigen. Dazu können auch Kleinfeuerungsanlagen wie Kamine und Öfen gehören. Das Gesetz enthält daher langfristig angelegte Regelungen, die in Abständen von mehreren Jahren eine Nachrüstung oder Außerbetriebnahme von Öfen vorsehen, erklärt das Bundesumweltministerium. Bei der aktuell anstehenden Frist (31. Dezember 2024) handelt es sich bereits um die vierte, nachdem bereits 2014, 2017 und 2020 alle älteren Kaminöfen, die die festgelegten Grenzwerte überschritten, nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden mussten.

Veränderungen für Kaminöfen neben Neuerungen durch Heiz-Gesetz: Schornsteinfeger gibt Auskunft

Was bedeutet das konkret? Es ist ratsam, dass Konsumentinnen und Konsumenten unbedingt überprüfen, seit wann sie ihren Ofen in Gebrauch haben: Die bevorstehende Frist betrifft alle Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2010 installiert wurden. Falls der Ofen in diesen Zeitraum fällt, könnte ein Gespräch mit dem zuständigen Schornsteinfeger oder der zuständigen Schornsteinfegerin hilfreich sein. Sie sind in der Lage, die Emissionen von Kohlenmonoxid zu überprüfen.

Einige Verbraucher müssen sich ab 2025 einen neuen Kaminofen zulegen.
Einige Verbraucher müssen sich ab 2025 einen neuen Kaminofen zulegen. © Thomas Trutschel/imago

Überschreitet der Ofen die Grenzwerte von mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas, darf er ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr in Betrieb genommen werden. In manchen Fällen könnte eine Umrüstung eine Option sein. „Gegen Feinstaub gibt es zum Beispiel Partikelfilter“, erläuterte Frank Hettler von Zukunft Altbau gegenüber Focus.de. Jedoch gibt es kaum Möglichkeiten zur Umrüstung gegen übermäßige Mengen an Kohlenmonoxid, wie Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima im Zusammenhang mit früheren Fristen für Kaminöfen betonte: „Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn.“

Neben neuen Regeln zum Heiz-Gesetz: Bußgelder bis 50.000 Euro bei Weiterbetrieb von Kaminöfen

Anlagen, die ohne nachgerüsteten Filter bis Ende 2023 stillgelegt werden müssen, haben eine Lebensdauer von etwa 30 bis 40 Jahren. „Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter“, erläutert Froitzheim. Daher wäre in den meisten Fällen eine Neuanschaffung ratsam. Während Verbraucherinnen und Verbraucher für Nachrüst-Sets bis zu 1.000 Euro aufbringen müssen, sind neue Öfen bereits ab 500 Euro erhältlich.

Wer trotz Überschreitung der Richtlinien weiterhin heizt, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin wird dies bei der routinemäßigen Feuerstättenschau feststellen. „Die zuständige Emissionsbehörde fordert die Daten von uns an und die Eigentümer werden dann von dort Benachrichtigungen erhalten“, warnt Volker Nawroth, Technischer Innungswart der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Kassel in einem Gespräch mit hna.de. In der Regel wird zunächst eine weitere Frist gewährt, im schlimmsten Fall könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur Johannes Nuß sorgfältig überprüft.

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