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Umtauschfrist läuft ab: Welche Führerscheine diesen Monat ungültig werden

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Von: Dominik Jahn

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Wer beim Führerschein-Umtausch seine Frist verpasst, muss mit einer Strafe rechnen. ADAC-Experten nennen jetzt die entscheidenden Unterlagen für den wichtigen Tausch. 

Mit dem Jahreswechsel 2023 wird sich im Straßenverkehr einiges verändert. Für Autofahrer gelten neue Regeln - es drohen Bußgelder und Punkte. Und auch bei der Fahrerlaubnis hat sich etwas getan. Erst im Juli 2022 war für einige Jahrgänge die Frist für Führerschein-Umtausch abgelaufen, wie echo24.de berichtet hat. Jetzt sind die nächsten Jahrgänge betroffen.

Von dem großen Führerschein-Umtausch sind etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine betroffen. Mit der neuen Verordnung muss die Fahrerlaubnis umgetauscht werden, wenn sie vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Danach gibt’s nur noch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format.

Führerschein-Umtausch für bestimmte Jahrgänge: Frist endete Januar 2023

Im Juli 2022 waren die Autofahrer mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 betroffen. Jetzt endet bald die nächste Frist für den Führerschein-Umtausch. Laut einer Tabelle des Allgemeinen Deutsche Automobil-Clubs (ADAC) geht es im Januar 2023 um die Jahrgänge 1959 bis 1964.

Alle Autofahrer, die zu diesen Jahrgängen zählen, sollten sich jetzt umgehend mit dem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis beschäftigen. Für den kompletten Vorgang benötigen die Ämter laut Angaben mehrere Wochen.

Umtausch alter Führerscheine: So funktioniert der Wechsel

Wie der ADAC schreibt, läuft der Führerschein-Umtausch vor Ablauf der Frist relativ reibungslos ab. Die betroffenen Personen müssen zu Ihrer Führerscheinstelle gehen und dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist nicht notwendig. Man sollte allerdings den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein dabei haben.

Gültigkeit des neuen Führerscheins

Nach Angaben des ADAC bleibt auch der neue EU-Führerschein, unabhängig davon, wann man die Fahrprüfung abgelegt hat, unbefristet gültig. Lediglich die „Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet“.

Die Verkehrsexperten machen aber auch klar, „der Umtausch ist verpflichtend“. Weiter heißt es dazu beim ADAC: „Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen“

Die Fristen und Jahrgänge für den Führerschein-Umtausch im Überblick

Das Ende der kompletten Umtausch-Aktion ist für den 19. Januar 2033 angegeben. Doch welche Fristen sind für wen entscheidend. Laut den ADAC-Experten ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments entscheidend – nicht das Erteilungsdatum. Die entsprechenden Daten sind im aktuellen Führerscheindokument zu finden.

Wichtig: Fahrerlaubnisse mit einem Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 werden an den Fristen bewertet, die nach Geburtsjahren gegliedert wurden. Tabelle laut Angaben des ADAC für Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953\t19. Januar 2033
1953 – 1958\t19. Juli 2022
1959 – 1964\t19. Januar 2023
1965 – 1970\t19. Januar 2024
1971 oder später\t19. Januar 2025

Führerschein-Umtausch für Jahrgänge ab Januar 1999

Tabelle für Führerscheine nach Angaben des ADAC, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001\t19. Januar 2026
2002 – 2004\t19. Januar 2027
2005 – 2007\t19. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 – 18.1.2013\t19. Januar 2033

Unabhängig vom Ausstellungsjahr müssen laut ADAC-Angaben Besitzer einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

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