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Aldi-Kundin wittert Fleisch-Mogelpackung – und wird auf Facebook eines Besseren belehrt

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Von: Marcus Giebel

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Packung Rundergulasch und Anzeige einer Thermomixwaage
Links 400 Gramm, rechts 380 Gramm: Eine Aldi-Kundin war wegen des Gewichtsunterschieds erbost und meldete sich via Facebook zu Wort. © Screenshot Facebook

Mengenangaben auf Supermarktverpackungen sind mit Vorsicht zu genießen. Das war einer Aldi-Kundin anscheinend nicht bewusst – auf Facebook wurde sie nach einem Vorwurf in Richtung Discounter aufgeklärt.

München – Gerade nach Weihnachten kann der Blick auf die Waage für kleine Schockmomente sorgen. Denn an den Feiertagen sammeln sich so manche Pfunde auf den Hüften an – wegen ausufernden Festtagsschlemmereien und obendrein deutlich weniger Bewegung als üblich.

Aus einem anderen Grund verhagelte eine Waage kurz nach Silvester einer Aldi-Kundin die Laune. Denn die Frau hätte sich schon ein bisschen mehr erhofft. Es ging schließlich nicht um ihr eigenes Gewicht, sondern um das des frisch erworbenen Rindergulaschs aus dem Discounter. 400 Gramm wurden auf der Plastikverpackung angegeben, beim Wiegen zeigte der Thermomix nur 380 Gramm an.

Aldi-Kundin wittert Mogelpackung: „Das kann doch nicht wahr sein“

Beide Angaben hielt die Kundin per Foto fest und bemühte Facebook, um Aldi zur Rede zu stellen. „Ich bin ein treuer Aldi-Kunde, doch seit mein Thermomix alles abwiegt, was ich koche, entdecke ich immer wieder Mogelpackungen“, schimpfte sie los: „Das kann doch nicht wahr sein, dass man 400 Gramm feinstes Bio-Rindergulasch kauft, aber es sind nur 380 Gramm drin. Ich finde das echt unglaublich.“

Das Unternehmen reagierte darauf mit einer ausführlichen Antwort und erklärte, dass die Lieferanten verpflichtet seien, „gesetzliche Vorgaben für die Füllmenge und die Füllmengenkennzeichnung einzuhalten“. Weiter schreibt Aldi: „Aus diesem Grund führen diese im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung regelmäßige Gewichtskontrollen durch. Diese Ergebnisse werden aufgezeichnet und statistisch ausgewertet. Die dabei genutzten Kontrollwaagen werden durch das Eichamt überwacht.“

Zugleich gibt der Discounter zu, dass „aufgrund natürlicher Schwankungen“ geringe Abweichungen möglich seien. „In solchen Fällen kannst du das Produkt problemlos in deiner Filiale umtauschen oder dich an unseren Kundenservice wenden“, zeigt Aldi Wege aus dem Gewichts-Dilemma auf.

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Aldi-Kundin wird auf Facebook gemaßregelt: „Schulfach fürs Nachdenken einführen“

Weit weniger verständnisvoll kommentieren einige andere User den Post. „Wasser und so? Hoffentlich kommst du selbst auf die Lösung“, verweist einer auf die Flüssigkeit im Fleisch. Ein weiterer schlussfolgert: „Eventuell müsste man in der Schule ein Fach einführen fürs Nachdenken.“

Ein anderer Facebook-Nutzer kommentiert: „Ich hoffe, du weißt, dass die Thermomixwaage eine Toleranz von +/- 30 Gramm hat. Schreibt sogar Vorwerk auf der eigenen Homepage. Und amtlich eichen lassen hast du sie bestimmt auch nicht. Aber erstmal die Schuld auf andere schieben.“

Kundin an der Fleischtheke von Aldi
Genauer Blick auf die Packung: Eine Kundin steht an der Kühltheke einer Aldi-Filiale. (Symbolbild) © IMAGO / Martin Wagner

Aldi-Kundin schimpft wegen Gewicht: Bei Fertigpackungen sind Minusabweichungen erlaubt

Da konnte die Aldi-Kundin also noch einiges lernen und mitnehmen aus ihrem vorwurfsvollen Post. Übrigens darf die tatsächliche Füllmenge einer Fertigpackung laut Fertigpackungsverordnung tatsächlich leicht von der auf der Packung angegebenen Nennfüllmenge abweichen. Bei 300 bis 500 Gramm ist eine Minusabweichung von drei Prozent erlaubt, bei 400 Gramm wären dies zwölf Gramm.

Außerdem gilt das Mittelwertprinzip: Demnach dürfen zwei Prozent der Packungen einer Charge den zulässigen Mindestwert sogar um das Doppelte der zulässigen Menge unterschreiten – und das zum Zeitpunkt der Herstellung. Voraussetzung ist nur, dass dies durch andere Packungen mit mehr Gewicht aufgefangen wird. Der Mittelwert muss also stimmen.

Dies kritisiert die Verbraucherzentrale, die stattdessen die Einführung eines Mindestmengenprinzips fordert. Demnach müsse „in jeder Packung mindestens das drin sein, was draufsteht“. Die Verbraucherzentrale schreibt in diesem Zusammenhang, es sollte „den Herstellern von Fertigpackungen dank hochentwickelter Technik und ausgefeilten Abfüllanlangen heute durchaus möglich sein, ihre Produkte mit geringen Schwankungsbreiten abzufüllen“. (mg)

Mit einem Zwölf-Sekunden-Video bei TikTok stieg eine Aldi-Kassiererin zum Model auf. „Mein Supermarkt kennt mich“ - eine Kundin erhält Likes für eine Schildentdeckung. Ein Lidl-Kunde deckt sich groß ein und gibt einen Schnäppchen-Tipp weiter - doch es gibt wohl einen Haken.

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