Einkaufswagen vs. Autofahrer — was gilt auf dem Parkplatz?
Fußgänger, Personen mit Einkaufswägen, Radfahrer und andere Autos — auf den Parkplätzen von Lidl, Kaufland und Co. herrscht nicht selten Ungewissheit darüber, wer zuerst fahren, gehen oder schieben darf.
Autofahrer sind sich oft unsicher, ob auf Parkplätzen von Supermärkten und Discountern die Regel „rechts vor links“ gilt und wer bei einem Unfall die Schuld trägt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat zumindest diese Frage eindeutig geklärt, wie echo24.de berichtet: Auf Parkplätzen ohne extra Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein „rechts vor links“. Es sei der Sicherheit dienlicher, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar dieses Jahres.
Doch welche Regeln gelten für alle anderen Verkehrsteilnehmer? Müssen Fußgänger, die einen vollen Einkaufswagen vor sich her schieben, darauf warten, bis sich die Autos untereinander geeinigt haben und die Bahn frei ist — oder dürfen Personen zu Fuß grundsätzlich vorrangig loslaufen? echo24.de wirft einen Blick auf das Chaos der Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen bei Lidl, Kaufland und allen anderen Einkaufsmöglichkeiten.
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Parkplätzen — Einkaufswagen vs. Autofahrer
Dass „rechts vor links“ grundsätzlich nicht auf Parkplätzen anzuwenden ist, ist somit geklärt. Das gilt auch, wenn ein Schild vor dem Discounter-Parkplatz auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweist. Stattdessen herrscht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Diese Regelung schließt ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer ein. Es existiert vor dem Gesetz keinen Vorrang für eine bestimmte Partei.
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme — § 1 StVO: Grundregeln der Straßenverkehrsordnung
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zur besseren Organisation und unter dem Aspekt der blinden Gewohnheit ist das Befolgen der Rechts-vor-links-Regelung jedoch weiterhin empfehlenswert. Im Streitfall sind allerdings die stärksten Verkehrsteilnehmer immer am gefährlichsten. Wer den Grundsatz „der Klügere gibt nach“ beherzigt, gewährt also im Zweifel besser dem Stärkeren die Vorfahrt.
