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Corona-Verordnung ausgelaufen: Krankenkassen zahlen nun Impfung - Regelung nicht überall gleich

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Corona-Regelungen gibt es keine mehr – nur noch Empfehlungen. Für eine Corona-Schutzimpfung gelten aber nicht überall die gleichen Standards.

München - Alle Corona-Regelungen sind gefallen und die Impfschutzverordnung ist offiziell abgelaufen, bereits seit dem 8. April 2023. Weil die Vorsorge gegen das Virus nun in die Regelversorgung überführt worden ist, ändert sich einiges für Patienten.

Corona-Impfung: Kosten für die Impfung übernehmen nun die Krankenkassen

Einerseits geht es um die Kosten für die Impfung. Statt des Staats kommen nun die Krankenkassen für die Auffrischungsimpfungen auf. Für den Endverbraucher bleiben sie aber so oder so kostenlos. Es kann zwar sein, dass Patienten und Patientinnen in manchen Bundesländern vorübergehend in Vorkasse gehen müssen. Die Kosten sollten anschließend erstattet werden. Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft sind allerdings noch nicht abgeschlossen – In den folgenden Bundesländern oder Regionen gibt es aber bereits eine Einigung: Bayern, Westfalen-Lippe, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein. Erhalten kann man die Impfung bei Hausärzten, Betriebsärzten, Facharztpraxen oder in Apotheken.

Corona: Das empfiehlt die Stiko aktuell

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen vor allem für ältere und vorerkrankte Menschen. So ist es demnach zu empfehlen, dass Menschen ab 60 Jahren und Risikopatienten und Patientinnen einmal pro Jahr eine Auffrischung zur Grundimmunisierung erhalten. Sie haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Risikopatienten und Patientinnen sind neben Senioren Babys und Kinder Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner und Bewohnerinnen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in Pflegeeinrichtungen. Die Auffrischungsimpfungen bekämpfen die neuesten Covid-Varianten. Bis zur neuen Impfung sollten mindestens zwölf Monate vergehen, idealerweise sollte die Impfung im Herbst stattfinden. Wer eine Immundefizienz, sollte mit seinem behandelnden Arzt oder seiner behandelnden Ärztin beraten, ob kürzere Abstände sinnvoll sind.

Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren sowie Schwangeren wird von der Stiko eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen. Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird keine Impfung mehr empfohlen. Wenn sich ein Mitglied dieser Gruppe impfen lässt, bestehen laut Stiko dennoch keine Bedenken.

Corona: Diese Impfstoffe gibt es

Aktuell gibt es in Europa zwei mRNA-Impfstoffe, die an Omikron angepasst sind (Comirnaty von Biontech und Spikevax von Moderna), dazu drei proteinbasierte Impfstoffe (Nuvaxovid bzw. Novovax, Bimervax und das zugelassene, aber von der Stiko nicht empfohlene VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur), zwei Vektorimpfstoffe (Vaxzevria von AstraZeneca und Jcovden von Janssen-Cilag) und einen Ganzvirus-Impfstoff (Vaccine Valneva, nicht für Schwangere geeignet).

Corona-Impfung: Gefahren bestehen nur in seltenen Ausnahmefällen

Gefahren durch Corona-Impfungen bestehen laut zahlreicher Studien nur in sehr seltenen Fällen wie besonderen Allergien. Schmerzen an der Einstichstelle, Rötungen und Kopf- oder Gliederschmerzen sind meist eher ein gutes Zeichen, weil das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. (cgsc)

Die WHO hat die Auswirkungen der verschiedenen Corona-Impfstoffe in den letzen zwei Jahren in Europa berechnet. Nun liegen die Ergebnisse vor.

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