Erbe: Das darf im Testament nicht fehlen – Verbraucherzentrale gibt wichtigen Hinweis
Beim Erbe sollten Sie auch Ihren digitalen Nachlass nicht vergessen. Viele Menschen hinterlassen eine Menge Daten im Internet.
Hamburg – Ob Mailkonto, Social-Media-Account oder Streaming-Portal: Viele Menschen hinterlassen nach ihrem Tod Daten und Konten im Internet. Auch für den sogenannten digitalen Nachlass gilt es, im Idealfall bereits zu Lebzeiten eine Regelung zu finden.
Denn: Für die Hinterbliebenen wird es schwierig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, wie nach seinem Ableben mit seinen Daten im Internet umgegangen werden soll.
Angehörigen kann der Zugang zu Konten von Anbietern der Online-Dienste verweigert werden. Die Rechte von Angehörigen wurden durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2018 gestärkt. Digitale Inhalte werden demnach beim Erben nicht anders behandelt, als alles andere. Sie gehen auf die Erben über.
Digitaler Nachlass: Passwort-Liste bereits zu Lebzeiten erstellen
Häufig sind diese Erbschaften mit Kosten verbunden. Laufende Verträge und Versicherungen, auch Mitgliedschaften, müssen gekündigt werden. Um den Angehörigen das zu erleichtern, ist es hilfreich, bereits zu Lebzeiten festzuhalten, wie nach dem Tod mit den Daten im Internet umgegangen werden soll. So können die Erben auf verschiedene Konten zugreifen.

Oft haben Angehörige die Passwörter für die entsprechenden Online-Konten nicht. Sie können nicht darauf zugreifen. Hier kann eine Passwort-Liste helfen. Die Benutzernamen und dazugehörigen Passwörter zu allen wichtigen Konten sollten hier festgehalten werden.
Tipps von der Verbraucherzentrale zum digitalen Nachlass
Diese Übersichts-Liste zu allen Accounts kann als geschriebene Liste in einem Tresor oder einem Bankschließfach hinterlegt werden. Alternativ kann die Liste auch digital erstellt und auf einem USB-Stick gespeichert werden.
Die Übersicht muss nicht digital angelegt werden, für den Datenschutz ist das einfacher. In einem Bankschließfach oder einem Tresor kann sie sicher hinterlegt werden. Alternativ bietet sich eine Liste auf einem USB-Stick an. Alle wichtigen Daten in einem Dokument. „Ein Vorteil hierbei ist, dass Passwort-Manager auf USB-Sticks problemlos hunderte Accounts mit reichlich ergänzenden Daten speichern können“, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale.
Aber: „Beachten Sie, dass Datenträger wie USB-Sticks empfindlicher auf äußere Bedingungen (bspw. Hitze, Kälte) reagieren können, sodass Sie wichtige Daten eventuell verlieren.“
- Das sollten Sie beim digitalen Nachlass unbedingt beachten
- Der digitale Nachlass sollte bereits frühzeitig zu Lebzeiten vorbereitet werden.
- Übersichts-Liste anfertigen: Eine Auflistung mit allen Online-Accounts inklusive Benutzername und Passwort hilft, den Überblick zu behalten. Diese Liste sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Außerdem ist es wichtig, die Liste regelmäßig zu aktualisieren – wenn sich Zugangsdaten ändern oder Profile auf anderen Plattformen dazukommen. Die Liste sollte zudem regeln, wie genau mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll.
- Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, sich um ihr digitales Erbe zu kümmern. Diese Person sollte ein Vollmacht erhalten, die über den Tod hinaus gilt. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sie die Übersichts-Liste findet. Informieren Sie andere Angehörige über die Wahl Ihres Bevollmächtigten.
Verbraucherzentrale rät: Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter ernennen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter zu erklären. Diese bevollmächtigte Person darf sich im Fall der Fälle um das digitale Erbe kümmern. Alle Angehörigen sollten wissen, wer der Bevollmächtigte ist, damit hier keine Diskussionen entstehen.
Manche Online-Dienste bieten sogenannte Nachlassoptionen an, berichtet der NDR. Bei Google ist das der Kontoinaktivitätsmanager. Hierüber lässt sich einstellen, ob das Konto automatisch gelöscht werden soll und wer Zugang zum Konto haben soll. Bei Facebook kann ein Nachlasskontakt bestimmt werden. Außerdem können Nutzer entscheiden, ob das Konto gelöscht oder in den „Gedenkzustand“ übergehen soll.
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