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Erbe: Das darf im Testament nicht fehlen – Verbraucherzentrale gibt wichtigen Hinweis

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Beim Erbe sollten Sie auch Ihren digitalen Nachlass nicht vergessen. Viele Menschen hinterlassen eine Menge Daten im Internet.

Hamburg – Ob Mailkonto, Social-Media-Account oder Streaming-Portal: Viele Menschen hinterlassen nach ihrem Tod Daten und Konten im Internet. Auch für den sogenannten digitalen Nachlass gilt es, im Idealfall bereits zu Lebzeiten eine Regelung zu finden.

Denn: Für die Hinterbliebenen wird es schwierig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, wie nach seinem Ableben mit seinen Daten im Internet umgegangen werden soll.

Angehörigen kann der Zugang zu Konten von Anbietern der Online-Dienste verweigert werden. Die Rechte von Angehörigen wurden durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2018 gestärkt. Digitale Inhalte werden demnach beim Erben nicht anders behandelt, als alles andere. Sie gehen auf die Erben über.

Digitaler Nachlass: Passwort-Liste bereits zu Lebzeiten erstellen

Häufig sind diese Erbschaften mit Kosten verbunden. Laufende Verträge und Versicherungen, auch Mitgliedschaften, müssen gekündigt werden. Um den Angehörigen das zu erleichtern, ist es hilfreich, bereits zu Lebzeiten festzuhalten, wie nach dem Tod mit den Daten im Internet umgegangen werden soll. So können die Erben auf verschiedene Konten zugreifen.

Testament, das auf Papier festgehalten wird.
E-Mail, Social Media oder Verträge: Oftmals finden sich im Internet noch viele Daten von bereits Verstorbenen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, wie der digitale Nachlass bereits zu Lebzeiten vorbereitet werden sollte. © dpa

Oft haben Angehörige die Passwörter für die entsprechenden Online-Konten nicht. Sie können nicht darauf zugreifen. Hier kann eine Passwort-Liste helfen. Die Benutzernamen und dazugehörigen Passwörter zu allen wichtigen Konten sollten hier festgehalten werden.

Tipps von der Verbraucherzentrale zum digitalen Nachlass

Diese Übersichts-Liste zu allen Accounts kann als geschriebene Liste in einem Tresor oder einem Bankschließfach hinterlegt werden. Alternativ kann die Liste auch digital erstellt und auf einem USB-Stick gespeichert werden.

Die Übersicht muss nicht digital angelegt werden, für den Datenschutz ist das einfacher. In einem Bankschließfach oder einem Tresor kann sie sicher hinterlegt werden. Alternativ bietet sich eine Liste auf einem USB-Stick an. Alle wichtigen Daten in einem Dokument. „Ein Vorteil hierbei ist, dass Passwort-Manager auf USB-Sticks problemlos hunderte Accounts mit reichlich ergänzenden Daten speichern können“, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale.

Aber: „Beachten Sie, dass Datenträger wie USB-Sticks empfindlicher auf äußere Bedingungen (bspw. Hitze, Kälte) reagieren können, sodass Sie wichtige Daten eventuell verlieren.“

Verbraucherzentrale rät: Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter ernennen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter zu erklären. Diese bevollmächtigte Person darf sich im Fall der Fälle um das digitale Erbe kümmern. Alle Angehörigen sollten wissen, wer der Bevollmächtigte ist, damit hier keine Diskussionen entstehen.

Manche Online-Dienste bieten sogenannte Nachlassoptionen an, berichtet der NDR. Bei Google ist das der Kontoinaktivitätsmanager. Hierüber lässt sich einstellen, ob das Konto automatisch gelöscht werden soll und wer Zugang zum Konto haben soll. Bei Facebook kann ein Nachlasskontakt bestimmt werden. Außerdem können Nutzer entscheiden, ob das Konto gelöscht oder in den „Gedenkzustand“ übergehen soll.

Die Regelungen und Pflichten rund um die Erbschaft sorgen immer wieder für Verwirrung und Unsicherheit bei vielen Menschen - doch diese Erbschaftssteuer-Regeln sollten Sie kennen.

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