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Verkehrs-Teilnehmer rätseln: „Wovon werden Radfahrer hier befreit?“

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Der örtliche Maibaum-Diebstahl wird mit den Schildern „Fahrrad frei“ und „max. 3,80 Meter Höhe“ im Kreisel jedenfalls nicht gestattet. Auch wenn manch einer das meinen möchte.

München – Die Straßenverkehrsordnungen bringen so manche Tücken mit sich; selbst erfahrene und sichere Verkehrsteilnehmer stellt so mancher Passus auf eine harte Probe. Darf man zum Beispiel während der Ferienzeit in Schulnähe auch schneller als die vorgegebenen 30 km/h fahren?

Und wie war das noch gleich mit dem Kreisel; blinkt man beim Rein- oder Rausfahren? Nur eine Antwort ist richtig, die andere kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn dann noch ein Verkehrsschild ins Spiel kommt, das man so gar nicht in den Kreisverkehr verorten würde, wird‘s richtig knifflig.

„Wovon werden Radfahrer hier befreit?“: Kreisel-Schild lässt Raum zum Rätselraten

Für gewöhnlich gewährt das Zusatzschild „Fahrrad frei“ Radfahrern Ausnahmen von der Regel im Straßenverkehr; je nachdem, in welcher Kombination es vorkommt. Hin und wieder dürfen dadurch beispielsweise Busspuren auf dem Rad mitgenutzt werden. Fahrradstraßen, die Autos und Motorräder gewähren, erscheinen allerdings eher sinnfrei. Und auch ein „Fahrrad frei“-Schild unter einer Kreisverkehr-Beschilderung erschließt sich nicht sofort.

Auf der Social-Media-Plattform Reddit rätseln dementsprechend Nutzer wild über die eigentliche Regelung; auch, weil eine der drei Ausfahrten nur für eine Höhe bis 3,80 Meter freigegeben ist. „Wovon werden Radfahrer hier befreit?“, fragt der User, der in seinem Post ein entsprechendes Bild der Beschilderung hochlädt. Es folgen wilde, sicherlich nicht immer ganz ernst gemeinte Spekulationen.

Einschränkung von 3,80 Meter Höhe gilt nicht für Radfahrer? „Endlich mal nicht Kopf einziehen müssen“

„Radfahrer sind bei der ersten Ausfahrt des Kreisverkehrs von der maximal zugelassen Höhe von 3,80 Meter befreit“, mutmaßt ein Nutzer und lädt damit weitere zum Scherzen ein. „Wenn man gerade mit dem Lastenrad zur Feuerwehr fährt, um den Maibaum zu klauen“, witzelt einer darauf. „Endlich mal nicht den Kopf einziehen müssen“, entgegnet ein anderer. Und: „Glück gehabt mit meiner 3,90 Meter Oberkörperlänge“, setzt ein Scherzkeks noch einen obendrauf.

Ein anderer scheint weniger zum Scherzen aufgelegt. „Vom Kreisverkehr. Der wird für die dann genauso unsichtbar wie rote Ampeln“, schreibt er zynisch. In welchem Team dieser Nutzer beim altbekannten „Autofahrer versus Radfahrer“-Duell spielt, dürfte auf der Hand liegen. Vor allem im Netz kommt es immer wieder zu Anfeindungen beider Lager; mitunter sogar auf der Autobahn.

„Fahrrad frei“: Das steckt hinter der Beschilderung im Kreisel

Und was besagt das Zusatzschild denn nun? „Gemäß § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Radfahrer Wege mit alleinstehenden Zusatzzeichen ‚Radverkehr frei‘ befahren“. In diesem Fall ist damit der Gehweg gemeint, der den Fahrradfahrern zur Benutzung freisteht, wie auch ein Reddit-Nutzer aufklärt. Dann allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit, informiert der ADAC. Sie können „aber auch weiterhin auf der Fahrbahn fahren“, so die Regel.

Schon gewusst? Kinder müssen laut StVO sogar auf dem Gehweg fahren

Ist der Gehweg für erwachsene Radfahrer nur mit entsprechender Beschilderung erlaubt, müssen Kinder bis acht Jahre sogar auf dem Gehweg fahren, sofern kein Radweg vorhanden ist. Kinder bis zehn dürfen ihn noch weiter benutzen. Doch: Fußgänger haben dabei stets Vorrang. Gefährdet werden dürfen sie nicht. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf den Nachwuchs dann mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.

Quelle: ADAC

Des Rätsels Lösung scheint nicht alle zufriedenzustellen. „Das ist aber langweilig. Befreit von der maximal Höhe ist viel witziger“, schreibt eine Person. Eine andere würde es begrüßen, wären Radfahrer „von der zwangsweisen Nutzung des Kreisverkehrs ausgenommen“ und könnten „einfach geradeaus drüber fahren“.

Ernst nehmen sollte man diese freizügige Interpretation aber besser nicht, denn auch für Radfahrer kann es saftige Bußgelder geben. Laut dem Portal bussgeldkatalog.de müssen sie dann mit Minimum 20 Euro Verwarngeld rechnen. Fehlt das „Fahrrad frei“-Schild und sie fahren dennoch auf dem Gehweg, könnten ihnen 55 Euro blühen. Beim zuvor erwähnten Überfahren einer roten Ampel drohen Radfahrern laut ADAC übrigens 60 Euro Strafe samt Punkt in Flensburg. Je nach Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar bis zu 180 Euro Bußgeld. (Romina Kunze)

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