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Kinderkrankengeld, AU und Attest: Die hartnäckigsten Krankenkassen-Mythen

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Um Krankenversicherungen gibt es viele Fragen. Versicherte wissen oft nicht, was man im Krankheitsfall darf. Und was zu Problemen führen könnte.

Bremen – In Deutschland ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Um den eigenen Krankenversicherungsschutz, vor allem bei den gesetzlichen Krankenkassen, herrscht aber oftmals viel Unwissen. Einige Mythen rund um die Themen Krankschreibung und Krankenkassen halten sich hartnäckig. Um bestmöglich von der eigenen Versicherung zu profitieren, sollte man sie kennen.

In Deutschland existieren mit der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Systeme nebeneinander. Doch ist die Versorgung wirklich so viel besser, wenn man privat versichert ist? Jedes der beiden Systeme hat Vor- und Nachteile. Und klar ist: In die private Krankenversicherung kann man nur ab einer bestimmten Einkommensgrenze wechseln, der sogenannten Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG). Aktuell liegt sie laut dem Bundesgesundheitsministerium bei 66.600 Euro – was vergleichsweise hoch ist. Damit gilt die private Krankenversicherung oftmals auch als die bessere Variante mit vielen Vorzügen. Ist das wirklich so?

Mythos rund um Krankenversicherungen: Ist die gesetzliche schlechter als die private Versicherung?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung bemisst sich anhand des Alters, des Gesundheitszustands sowie des gewünschten Versicherungsschutzes. Durch Risikozulagen im Falle einer Vorerkrankung oder bei höherem Alter kann er sehr hoch werden. In der privaten Krankenversicherung bleibt man in der Regel ein Leben lang. Eine Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung ist schwierig und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Mit den Beiträgen muss man dann leben – selbst wenn es bei Selbständigen zu sinkenden Einnahmen kommt.

Nicht jeder Privatversicherte erhält automatisch auch den höchsten Standard bei den Leistungen. Billigtarife locken oft vor allem junge Menschen in eine private Krankenversicherung, warnt die Verbraucherzentrale. Dabei kann man da teilweise sogar mit schlechteren Bedingungen wegkommen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Man sollte also genau hinschauen, ehe man einen Vertrag eingeht, und viele Anbieter vergleichen.

Mythos: Alle gesetzlichen Krankenversicherungen sind gleich - stimmt das?

Das gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denn nicht überall gibt es die gleichen Leistungen. Eine Basisversorgung ist zwar bei allen gesetzlich geregelt. Doch haben die Kassen unterschiedliche Zusatzangebote wie Sportprogramme oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Es lohnt sich also auch hier der Vergleich, ob die Leistungen der eigenen Krankenversicherung zu den individuellen Bedürfnissen passen oder ein Wechsel sinnvoll wäre.

Ausschnitt einer Krankenkassenarte
Rund um das Thema Krankenversicherung ranken sich einige Mythen. © Zoonar/Imago

Weitere Nachteile winken in der privaten Krankenversicherung, an die man vielleicht nicht gleich denkt: Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld, wie in der gesetzlichen Versicherung, erhalten Mütter von der privaten Krankenversicherung nicht. Auch können Kinder nicht kostenfrei familienversichert werden. Bei der gesetzlichen Krankenkasse bemisst sich der Beitrag nach dem Einkommen. Jeder wird aufgenommen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

Mythen rund um Krankschreibung und Attest: Ist eine AU immer ab dem dritten Tag notwendig?

Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss dies beim Arbeitgeber mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Wann dieser Nachweis vorliegen muss, ist jedoch ganz unterschiedlich geregelt. Die Faustregel, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Krankheitstag vorgelegt werden muss, stimmt also nicht immer. Man sollte sich vorher genau informieren. Einige Arbeitgeber wollen bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest. Das muss dann allerdings ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen. Wenn nicht, gilt es, den Zeitraum von drei Tagen einzuhalten.

Die Art der Erkrankung muss man dem Arbeitgeber übrigens nicht mitteilen. Er darf auch nicht danach fragen. Man sollte ihm allerdings mitteilen, wie lange man voraussichtlich fehlen wird.

In den Urlaub oder ins Kino trotz Krankschreibung – Ist das ein Kündigungsgrund?

Wer krankgeschrieben ist, muss übrigens nicht nur das Bett hüten. Es hängt immer von der jeweiligen Erkrankung ab, was förderlich für die Genesung ist. Letztlich entscheidet das immer die Ärztin oder der Arzt. Wurde Bettruhe verordnet, sollte man sich daran halten und darf Wohnung oder Krankenhaus nicht verlassen. Das ist jedoch nur selten der Fall. Ansonsten sind kurze Spaziergänge erlaubt. Oft sind sie sogar auch empfohlen. Notwendige Einkäufe zu erledigen, ist immer erlaubt.

Beim Kinobesuch oder beim Rockkonzert kommt es auf die Art der Erkrankung an, ob diese erlaubt sind oder nicht. Derartige Unternehmungen sind bei Grippe oder schwerer Erkältung eher nicht gesundheitsfördernd. Bei anderen Leiden, vor allem psychischen, kann es aber auch gesundheitsfördernd sein, etwas mit anderen zu unternehmen oder Sport zu treiben.

Das gilt auch für die Urlaubsreise. In Ausnahmefällen kann sie trotz Krankschreibung möglich sein. Die behandelnde Ärztin oder Arzt muss dann bescheinigen, dass die Reise die Genesung nicht gefährdet. Wichtig: Bei Auslandsreisen braucht man die Zustimmung der Krankenkasse. Das Krankengeld erhält man auch in diesem Fall weiter.

Trotz Krankschreibung arbeiten gehen? Darf man das?

Bei einer Erkrankung ist es übrigens nicht verboten zu arbeiten. Wenn man früher wieder gesund wird als erwartet, dann muss man sogar arbeiten gehen. Das sollte aber immer mit der behandelnden Ärztin abgesprochen werden und Arbeitgeber dürfen auch keinen Druck in diese Richtung aufbauen.

Wer kranke Kinder zu betreuen hat und gesetzlich versichert ist, muss dafür nicht seine Urlaubstage aufbrauchen. Eltern können pro Kind 30 Kinderkrankentage im Jahr in Anspruch nehmen. Bei Alleinerziehenden sind es doppelt so viele. 90 Prozent des Nettolohns werden dann von den Krankenkassen übernommen.

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