Zahlreiche Führerschein-Änderungen - neue Regelungen für Autofahrer
Die EU plant eine neue Führerscheinrichtlinie. Beinahe alle Autofahrenden wären von den Änderungen betroffen. Was kommt auf die Fahrenden künftig alles zu? Wir haben den Überblick für Sie.
München ‒ Vom digitalen Führerschein mit QR-Code, dem EU-weiten Führerschein für Jugendliche ab 17 Jahren bis hin zum Gesundheitscheck von Senioren ab 70 Jahren, die 4. Führerscheinrichtlinie der EU hat es in sich. Noch ist nichts konkret vom EU-Parlament in Brüssel beschlossen, doch die EU steht in den Startlöchern.
Welche Änderungen dann auf die Fahrenden hierzulande zukommen, haben wir uns für Sie einmal angeschaut. Betroffen sind vor allem viele Autofahrer und Führerschein-Prüflinge. Die verschärften Regelungen sollen vor allem der Verkehrssicherheit dienen, wie merkur.de berichtet.
Das sind die geplanten Führerschein-Änderungen in diesem Jahr:
- Autofahrer mit Führerschein Klasse B dürfen künftig den 4,25 Tonner fahren
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden bei Verkehrsdelikten
- Die Anerkennung von B196 gilt auch im Ausland
- Der digitale Führerschein mit QR-Code kommt
- Fahrschüler sollen während der Ausbildung mehr über klimaschonendes Fahren lernen - Verschärfte Regeln für Fahranfänger zwecks Unfallprävention - Fahrschüler sollen in allen EU-Mitgliedstaaten die Fahrprüfung ablegen können - außerdem sollen Jugendliche ab 17 Jahren bereits ihren Führerschein machen dürfen
- Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
- Für Rentner ab 70 Jahren ist der Führerschein nur noch für fünf Jahre gültig, außerdem soll die Fahrtauglichkeit überprüft werden
Lkw- und Bus-Klasse (C, D): Mindestalter wird auf 18 gesenkt
Zahlreiche Führerschein-Änderungen: Höhere Gewichtsgrenze bei Klasse B
Nach dem Erwerb eines Pkw-Führerscheins der Klasse B soll es nach dem Willen der EU künftig möglich sein, hinter dem Lenkrad von Fahrzeugen bis 4,25 Tonnen Gesamtmasse sitzen zu dürfen - sofern es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Grund dafür ist, so die Kommission, dass batteriebetriebene Autos schwerer seien. In Deutschland liegt die Gewichtsgrenze für die Klasse B aktuell bei 3,5 Tonnen.

2019 blieben laut Autobild.de rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU ungestraft, weil Täter nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt wurden. Damit soll Schluss sein. So soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert werden, Strafverfolgungsbehörden sollen Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten, die Rolle der bestehenden nationalen Kontaktstellen soll gestärkt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, den derzeitigen Geltungsbereich der Vorschriften auf zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse auszuweiten. Verursacher von besonders schweren Delikten - wie etwa Fahren unter Drogeneinfluss oder Unfälle mit Todesfolge - sollen ihren Führerschein nicht nur in einem Land verlieren, sondern in der gesamten EU.
Außerdem soll laut dem ADAC-Verkehrsclub auch die Fahrerlaubnis B 196 im Ausland anerkannt werden. Wer seinen Pkw-Führerschein auf diese Klasse erweitert, darf Leichtkrafträder bis 125 Zentimeter fahren. Allerdings bislang nur in Deutschland. Mit der Änderung wäre dies auch EU-weit möglich.
Zahlreiche Führerschein-Änderungen: Digitaler Führerschein erspart Behördengänge - Viele Neuerungen für Fahrschüler bei der Ausbildung
Der Führerschein soll ab 2023 digital werden. Bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung reicht es dann aus, die entsprechende App auf dem Smartphone vorzuzeigen. Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen. Zudem erhofft sich die EU durch die Digitalisierung der Führerscheine, dass vieles für die Fahrenden bei Umtausch oder Verlust des Lappens einfacher wird. Alles könnte dann online abgewickelt werden, lästige Amtsgänge wären somit abgeschafft.
Wer künftig in die Fahrschule geht, soll mehr über die Auswirkungen des eigenen Fahrstils lernen und was das für die Fahrzeugemissionen bedeutet. Zudem werden die aktualisierten Prüfvorschriften auf das Fahren von emissionsfreien Fahrzeugen angepasst. Darüber hinaus sollen Fahrschüler für umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie E-Scooter oder E-Bikes sensibilisiert werden. Außerdem soll für Fahranfänger eine mindestens zweijährige Probezeit nach Bestehen der Führerscheinprüfung und null Toleranz bei Alkohol am Steuer beschlossen werden. Darüber hinaus soll das Führerschein-Alter in ganz Europa angepasst werden und begleitetes Fahren ab 17 erlaubt werden.
Änderung bei der Führerscheinprüfung: Vereinfachung der Wohnsitzregelung
Bislang ist es nicht möglich, theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren. Um der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung Rechnung zu tragen und sprachliche Barrieren zu überwinden, soll das künftig erlaubt sein. Der Entwurf der neuen Führerschein-Richtlinie enthält eine Vereinfachung der Wohnsitzregelung, sodass die Führerscheinprüfung künftig zum Beispiel auch in dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit der Prüfling besitzt, abgelegt werden könnte.
Die Regelungen bezüglich der Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung von Fahrerlaubnissen sollen künftig von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.
Zahlreiche Änderungen beim Führerschein: Senioren ab 70 zum Tauglichkeitstest
Eine völlige Neuerung könnte es für Autofahrende über 70 Jahren hierzulande geben. Sie sollen möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nun soll die Verkehrstauglichkeitsüberprüfung laut ADAC in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Ob das auch in Deutschland für Auto- und Motorradführerscheine umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist aber noch nicht geklärt.
Zu guter Letzt noch eine gute Nachricht: In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Der Entwurf sieht laut ADAC die Möglichkeit einer Absenkung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel der Feuerwehr vor. Auch ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerscheins (C17) solle künftig möglich sein.