Strom- und Gaspreisbremse: Wie sich das Haushalts-Chaos auf die Entlastungen auswirken könnte
2023 und 2024 sollten Verbraucher von niedrigen Strom- und Gaspreisen durch die Energiepreisbremsen profitieren. Doch nach einem Gerichtsurteil stehen diese auf dem Spiel.
München – Vom Karlsruher Haushaltsurteil und der von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verhängten Haushaltssperre könnten auch die Energiepreisbremsen betroffen sein, fürchtet Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Denn auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der die Hilfen zur Abmilderung der Preissteigerungen im ersten Jahr des Ukraine-Kriegs beinhaltete, könnte nach dem Urteil auf der Kippe stehen.
„In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind“, sagte Habeck im Deutschlandfunk. Der WSF war quasi mit Krediten „auf Vorrat“ ausgestattet worden. Der Bund bewilligte im Jahr 2022 Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro, um die wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine stark gestiegenen Strom-, Gas- und Fernwärmepreise abzufedern. Das konnte er, weil die Schuldenbremse durch die Notlagen Corona und Ukraine-Krieg für das Jahr ausgesetzt war.
Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums: Warum die Energiepreisbremsen 2023 und 2024 gefährdet sind
Das Problem daran: Das Geld sollte aber nicht nur 2022, sondern auch 2023 und 2024 genutzt werden – und das ist dem Karlsruher Urteil zufolge nicht rechtens, weil Kredite wegen der Schuldenbremse in dem Jahr abgerufen werden müssen, in dem sie bereits gestellt wurden. Seit 2023 besteht offiziell nämlich keine Notlage mehr und damit wirkt die zuvor ausgesetzte Schuldenbremse wieder.

Eigentlich sollten die Energiepreisbremsen zum Ende des Jahres auslaufen. Erst am Donnerstag, dem 16. November, hatte der Bundestag sie noch einmal um weitere drei Monate, bis zum 31. März 2024 verlängert. Nun könnte die Maßnahme, die dazu gedacht war, die Preise für Strom und Gas nach den extremen Preissprüngen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wieder auf ein stabiles Niveau zu bringen, in Gefahr sein. Habeck warnt davor, dass bei einem Wegfall der Bremsen die Energiepreise wieder steigen könnten.
Müssen bereits erhaltene Energiepreis-Bremsen zurückgezahlt werden?
Verbraucher müssen sich aber wahrscheinlich trotzdem keine Sorgen machen, dass sie die in diesem Jahr bereits erhaltenen Hilfen zurückzahlen müssen. Denn Bundesregierung und Bundestag haben die Energiepreisbremsen beschlossen – und damit ist die Finanzierung ihr Problem, fasst es die Deutsche Presseagentur (dpa) zusammen. Denkbar sei aber, dass die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremsen nun vorzeitig streicht – und damit die Verlängerung bis nächstes Frühjahr hinfällig ist.
Bei Wegfall der Energiepreisbremsen steigen die Strom- und Gaspreise wieder, fürchtet Habeck
Ein gewisses Risiko bleibt, auch für Verbraucher: Sollten die Energiepreise in diesem Winter erneut anziehen, könnten sie nicht mehr von staatlicher Seite gebremst werden. Die Folge: höhere Preise für Gas, Fernwärme und Strom.
Verbraucherschützerin Ramona Popp warnte unterdessen vor einem Wegfall der Strom- und Gaspreisbremsen. „Ein vorzeitiges Ende wäre für viele Menschen nicht zu schultern“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBZ) dem Handelsblatt. Die Bundesregierung müsse die Preisbremsen auch in diesem Winter wie versprochen durchführen, da die Bürgerinnen und Bürger schon in den vergangenen Monaten mit hohen Energiekosten zu kämpfen gehabt hätten.
Aktuelle Haushaltssperre: Wie geht es mit der Finanzierung der Energiepreisbremse weiter?
Unter Fachleuten gilt es als umstritten, was nun mit dem Haushalt 2024 passieren wird. Auswirkungen auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen halten sie der dpa zufolge zwar durchaus für denkbar, aber zu den möglichen Konsequenzen bleiben sie bedeckt. Die Bundesregierung muss jetzt Möglichkeiten zur Finanzierung der Energiepreisbremsen finden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu verlieren. Denkbar wäre, die Notlage auf 2023 zu erweitern. (Carolin Gehrmann)