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Erbstreitigkeiten vermeiden: Darauf müssen Sie beim Testament achten

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Wenn Sie das Beste für Ihre Familie wollen, ist es wichtig, Ihr letztes Willensdokument sorgfältig zu verfassen. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten.

Frankfurt – Das Schreiben eines Testaments und sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist für viele Menschen eine unangenehme Aufgabe. Laut einer YouGov-Umfrage besaßen nur 20 Prozent der Befragten zum Zeitpunkt der Umfrage ein gültiges Testament. Dabei ist das Verfassen unerlässlich, wenn nicht die unkonkrete und festgeschriebene gesetzliche Erbfolge nach § 1924 und § 1925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) greifen soll.

Diese Formalitäten sollten Sie für Ihr Testament beachten

Ein Testament muss handschriftlich niedergeschrieben werden. Der Verfasser oder die Verfasserin muss mindestens 16 Jahre alt und testierfähig sein, so sieht es § 2229 BGB vor. Testierfähig bedeutet, im Vollbesitz der geistigen Kräfte zu sein. Zudem ist eine übersichtliche Aufmachung entscheidend, um Missverständnisse und Interpretationsspielraum zu vermeiden.

Testament schreiben
Bloß keine Fehler machen: Beim Testament zählt jedes Detail. (Symbolbild) © IMAGO/Benjamin Haas

In der Überschrift sollte klar und deutlich „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ stehen, heißt es im Informationsmaterial des Bundesministeriums der Justiz. Sind mehrere Seiten vorhanden, sollten diese nummeriert und zusammengeheftet werden. Zudem empfiehlt es sich, jede einzelne Seite mit Unterschrift und Datum zu versehen, erklärt das Justizministerium weiter.

Testament schreiben: Darauf kommt es inhaltlich an

Aus dem Testament sollten Quoten hervorgehen, welche die Aufteilung des Vermögens beziffern. Auch Gegenstände wie Auto oder Schmuck können einzelnen Familienangehörigen zugeschrieben werden. Insbesondere bei Gegenständen mit emotionalem Wert, kann es von großem Interesse sein, dass es in die richtigen Hände gerät. Sie sollten zudem Ersatz-Erbende benennen – für den Fall, dass zum eigenen Todeszeitpunkt die erbende Person bereits verstorben ist. Zudem darf auch der digitale Nachlass nicht vergessen werden.

Der Gang zum Notar wird bei konkreten Vorstellungen über den Verbleib von Grundstücken und Immobilien besonders empfehlenswert. In diesem Fall wird ein notarielles Testament oder Erbschein notwendig. Mit ersterem ersparen sie ihren Angehörigen ein teures und zeitintensives Erbscheinverfahren. Laut der Immobilien-Plattform hausgold.de betragen die Kosten des Verfahrens „nicht selten die doppelte Höhe.“

So gehen Sie nach der Testament-Erstellung vor

Ist das Testament verfasst, sollten Sie aufmerksam bleiben und auf eine sichere Aufbewahrung achten. Ärgerlich wäre, wenn es im Ernstfall nicht auffindbar ist. Handelt es sich um ein notarielles Testament, landet es als öffentliche Urkunde ohnehin beim Nachlassgericht. Auch ein handgeschriebenes Dokument ist dort am sichersten aufbewahrt. In beiden Fällen werden dabei einmalig 75 Euro fällig. Wer sich für eine eigenständige Aufbewahrung entscheidet, sollte Kopien für vertraute Familienmitglieder anfertigen und ihnen mitteilen, wo sich das Originaldokument befindet.

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