Nicht nur Heizungen: Auf Hausbesitzer kommen 2024 eine Reihe neuer Pflichten zu
Der Fokus bei dem neuen Gebäudeenergiegesetz liegt auf den Heizungen. Doch die Vorschriften sehen ab 2024 weitere Pflichten für Hausbesitzer vor.
München – Die langwierige Prozedur bis zur Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat für Verwirrung gesorgt. Welche Heizsysteme dürfen ab 2024 noch in Betrieb sein? Immerhin drohen bei „falschem Heizen“ hohe Strafen. Welche Auswirkungen haben die neuen Bestimmungen auf Hausbesitzer und Vermieter? Oftmals lag der Schwerpunkt hauptsächlich auf der Heizungsanlage selbst. Die Gesetzesänderung beinhaltet jedoch noch viele weitere Aspekte, die von Hausbesitzern nicht übersehen werden sollten. Denn: Einige davon werden bereits im nächsten Jahr wirksam.
Heizungsgesetz 2024: Öl- und Gasheizungen in Betrieb müssen vorerst nicht ausgetauscht werden
Für einige Hausbesitzer steht eine neue Heizungsanlage vorerst nicht auf der Agenda – denn Öl- und Gasheizungen, die bereits installiert und in Betrieb sind, dürfen mit wenigen Ausnahmen zunächst weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind weiterhin zulässig. Eine Ausnahme bilden Heizsysteme, die älter als 30 Jahre sind. Diese müssen laut dem seit 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt werden. Von der Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen ausgenommen sind Niedrigtemperaturkessel und Brennwertkessel sowie Eigentümer, die seit dem 1. Februar 2002 selbst in einem betroffenen Ein- oder Zweifamilienhaus leben.*
Die neuen Anforderungen des Heizungsgesetzes gelten ab dem kommenden Jahr zunächst nur für Neubauten. Deren Heizsysteme müssen dann zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann durch die Installation einer Wärmepumpe erreicht werden. Es stehen jedoch auch andere Heizungslösungen wie beispielsweise eine Pelletheizung oder Solarthermie zur Verfügung.
Gebäudeenergiegesetz zwingt Hausbesitzer zu Sanierungsarbeiten: Diese Regeln gelten ab 2024
Dennoch könnten durch die neue Version des Gebäudeenergiegesetzes einige Hausbesitzer vor Sanierungsarbeiten stehen. Der Grund dafür ist, dass bereits 2024 folgende Bestimmungen in Kraft treten:
Gebäudeenergiegesetzes: Diese Pflichten gelten für Hausbesitzer ab 2024
Regelmäßige Kontrolle von Wärmepumpen durch einen Fachmann oder eine Fachfrau.
Heizsysteme müssen termingerecht überprüft werden.
Fristgerechte Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen.
Bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten muss eine hydraulische Abstimmung des Heizsystems durchgeführt werden.
Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebszeit.
Geschossdecken müssen gedämmt werden.
Auch Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) müssen isoliert werden (Oberflächentemperatur höchstens 40 Grad).
Gleiches gilt für Rohre von Lüftungs- und Klimaanlagen (Oberflächentemperatur nicht über zehn Grad).
Bis zu 50.000 Euro Strafe: Verstoß gegen Gebäudeenergiegesetz kann teuer werden
Bei Nichtbeachtung der neuen Vorschriften könnte es kostspielig werden. Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Strafen können bis zu 50.000 Euro betragen.
Es ist also die bessere Option, die entsprechenden, möglicherweise erforderlichen Umbauten durchzuführen. Aber auch diese Maßnahmen können erhebliche Investitionen erfordern. Die Regierung bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von energieeffizienten Sanierungen an.
Auf der Webseite energiewechsel.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Möglichkeit genannt. Für Neubauten gibt es das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau”.
Sehr geehrte Leser*innen, in einer früheren Version dieses Artikels hatten wir nicht auf die Ausnahmen hingewiesen, die für bestimmte Öl- und Gasheizungen gelten. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Austauschpflicht für alle Öl- und Gasheizungen gilt. Wir bitten, dies zu entschuldigen.
Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von dem Redakteur Bjarne Kommnick sorgfältig überprüft.