Supermarkt überklebt Mindesthaltbarkeitsdatum von Fleisch – Kundin flucht über Etiketten-Schwindel
Beim Einkaufen entdeckt die Frau ein überklebtes Mindesthaltbarkeitsdatum auf Wurstware und fühlt sich vom Hersteller getäuscht. Doch ist das erlaubt?
Wien – Immer wieder entdecken Kunden beim Einkaufen verschimmelte oder bereits abgelaufene Lebensmittel. So findet eine Kundin ein verschimmeltes Toastbrot in einem Discounter, eine andere Person beschwert sich über verschimmelten Käse im Kühlregal. Nun macht eine Kundin aus Österreich nach dem Kauf eines Fleischprodukts eine besondere Entdeckung und wendet sich verärgert an die Heute.at.
„Omas Schweinsbratl“ isst Brigitte besonders gern. Es handelt sich bei dem Produkt um einen geschnittenen Schweinsbraten-Aufschnitt eines wiener Fleisch- und Wurstwarengeschäfts. Doch als sie die Packung zu Hause öffnet, entdeckt sie, dass das Etikett überklebt wurde. Sorgsam löst sie den neuen Aufkleber und stellt fest, dass auf dem darunter klebenden Etikett ein anderes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben ist. „Das kann doch wohl nicht sein“, flucht die 62-Jährige.

„Ich empfinde das als bodenlose Frechheit“, Kunden beschwert sich über überklebtes MHD.
Sie kaufte die Fleischware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12 September 2023. Doch auf dem überklebtem Etikett steht, dass die Ware bereits am 9. September 2023 abläuft. Zudem wurde der Preis von 2,23 Euro auf 2,26 Euro angehoben. „Ich empfinde das als bodenlose Frechheit“, sagt Brigitte, „somit wurden die wichtigsten Infos einfach gefälscht.“
Auf Facebook teilen einige Menschen ihre Verärgerung. So schreibt eine Userin: „Habe ich auch schon mal gehabt. Da waren drei Etikette drüber geklebt.“ Einige schreiben, dass sie dieses Vorgehen schon sehr häufig in Supermärkten beobachtet haben. Andere wiederum vermuten: „Praktikant falsch etikettiert.“ Viele spekulieren, ob das neue Etikettieren rechtmäßig ist. Schließlich hat die Kundin das Produkt vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gekauft.
Doch wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann das Mindesthaltbarkeitsdatum verlängert werden. Allerdings müssen die Händler dabei die Sorgfaltspflicht beachten und das neue Datum begründen. Denn bei Änderung trägt der Händler, der das Mindesthaltbarkeitsdatum verlängert hat, volle Verantwortung.
Mindesthaltbarkeitsdatum auf Fleischware sorgt für Verwirrung
Auch das Umverpacken von Lebensmitteln ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch müssen die Lebensmittel in einem einwandfreien Zustand sein. Zudem können durch das Umverpacken Keime auf das Produkt gelangen, welche die Haltbarkeit verringern. Ausgeschlossen ist die Umverpackung oder Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum. Dabei handelt es sich um Lebensmittel, wie Geflügel- oder Hackfleisch. Diese Produkte werden schnell schlecht und können dann sogar gesundheitsgefährdend sein.
Im Fall der Frau aus Österreich erklärt der Geschäftsführer des Unternehmens auf Nachfrage von Heute.at, dass auf dem ersten Etikett ein falsches Ablaufdatum gedruckt wurde. Das zweite enthalte das gültige Mindesthaltbarkeitsdatum. Er verstehe, dass dies zur Verunsicherung der Kundin beigetragen habe und bietet ihr einen Warengutschein in Höhe von 100 Euro an. Zudem wolle der Wurst- und Fleischwarenbetrieb sicherstellen, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren.
Auch Lachs kann schnell verderben, dass zeigt ein Ekelfund eines anderen Kunden, der Würmer in der Verpackung entdeckt. (mima)