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Verkehrsschild „Anlieger frei“ wird oft falsch verstanden – das ist seine eigentliche Bedeutung

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Von: Ulrike Hagen

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Obwohl man das Verkehrsschild „Anlieger frei“ fast täglich sieht, ist wenigen klar, was es genau bedeutet. Dabei drohen bei Verstößen hohe Bußgelder.

München – In Deutschland regeln Hunderte Verkehrsschilder, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt sind, den Straßenverkehr. Bei manchen Zeichen ist schon Grundschulkindern klar, was sie bedeuten. Bei anderen Schildern hingegen fischen selbst erfahrene Autofahrer im Trüben.

Das Verkehrsschild mit der Aufschrift „Anlieger frei“ ist eins der eher häufig aufgestellten Zeichen und ist daher wohl jedem Verkehrsteilnehmer bekannt. Dennoch wird dieses Verkehrsschild – genau wie ein neues Schild, bei dem hohe Strafen möglich sind – oft missverstanden, sogar von Fahrlehrern. Ist es überhaupt erlaubt, die ausgeschilderte Straße zu befahren? Und wer genau gilt als Anlieger?

Ein Straßenschild „Anlieger frei“ steht dort, wo sich das abgesperrte Wohngebiet befindet.
Obwohl man das Verkehrsschild „Anlieger frei“ fast täglich sieht, ist wenigen klar, was es genau bedeutet. Dabei drohen bei Verstößen hohe Bußgelder. (Symbolbild) © David Inderlied/dpa

Verkehrsschild „Anlieger frei“ wird oft falsch verstanden – hier ist seine eigentliche Bedeutung

In Deutschland gibt es aufgrund der strengen Regulierungen einen „Schilderwald“ mit zahllosen Verkehrsschildern. Auf ein Verkehrsschild müssen Sie besonders im Frühling achten. Und es kommen immer neue dazu, wie das 2020 eingeführte grüne Schild mit einem weißen Fahrrad. Es ist darum schwierig, den Überblick über alle Vorschriften zu behalten, was häufig zu einer falschen Interpretation von Zeichen führt.

Eines der am häufigsten vorkommenden Schilder ist „Anlieger frei“, das in größeren Städten genauso wie auf dem Land zu finden ist. Jeder sollte seine genaue Bedeutung und die Ausnahmeregelungen kennen, denn es drohen hohe Bußgelder bei Nichtbeachtung. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Anlieger frei: Bußgeld droht bei Missachtung – auch für Fahrradfahrer

Wer das Verkehrsschild „Anlieger frei“ ignoriert und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Schild wird oft in Verbindung mit einer Sperrscheibe angebracht, einem roten Kreis auf weißem Grund, Schildnummer 250. Dieses signalisiert im Grunde ein Durchfahrtsverbot. Bei Missachtung drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro. Eine kuriose Regelung besagt zudem, dass sogar Fahrradfahrer beim Passieren der Straße absteigen müssen, wenn sie nicht als Anlieger gelten. Auch ihnen drohen theoretisch Bußgelder zwischen 25 und 40 Euro.

Verkehrsschild „Anlieger frei“ wird oft missverstanden – was es bedeutet

Doch was genau ist ein „Anlieger“? Dadurch, dass vielen unklar ist, wer genau als Anlieger gilt und was dieser Begriff überhaupt bedeutet, entstehen häufig Missverständnisse. Im § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird dieser Begriff nicht näher erläutert, was dazu führt, dass viele Autofahrer nur eine grobe Vorstellung davon haben.

Obwohl viele Menschen vermuten, dass „Anlieger“ nur Anwohner bedeutet, umfasst der Begriff auch Autofahrer und Radfahrer, die ein berechtigtes Interesse haben, die betreffende Straße zu befahren. Dies gilt sowohl für Personen, die ein Grundstück an dieser Straße besitzen, als auch für diejenigen, die andere legitime Gründe, also „Anliegen“ haben, wie zum Beispiel:

Achtung: Diese Sonderregeln gelten für das „Anlieger frei“-Schild

Wie so oft gibt es auch bei dem Verkehrsschild „Anlieger frei“ Ausnahmen von der Regel. Besonders bei unbebauten Grundstücken gelten andere Vorschriften. Steht das Schild beispielsweise an einem Forst- oder Waldweg, hängt die Bedeutung davon ab, ob es sich um ein Privatgrundstück, einen öffentlichen Weg oder ein Naturschutzgebiet handelt.

Feldwege, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, dürfen in der Regel nur von Landwirten befahren werden. Ob dies der Fall ist, lässt sich allerdings nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Wenn Sie also einen See oder Teich für ein Picknick besuchen möchten, sollten Sie also besser woanders parken und den Rest zu Fuß gehen, um ein Bußgeld zu vermeiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich jedoch auch im Deutschen Bußgeldkatalog schlaumachen.

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