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Sie können Leben retten: Alles, was Sie über Rauchmelder wissen sollten

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Rauchmelder sind in manchen Räumen der Wohnung gesetzlich vorgeschrieben. Bei Fragen der Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern ist einiges zu beachten.

München – Rauchmelder können Leben retten; das ist unstrittig. Doch wer muss in Mietshäusern für Installation und Wartung aufkommen? Was kann man als Vermieter umlegen? Da geht der Streit dann mitunter los.

Rauchmelder sind gesetzlich vorgeschrieben

Rauchmelder sind in Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben. Doch darüber hinaus bleiben viele Fragen offen. Wir sprachen mit der Vorsitzenden des Eigentümerverbandes Haus und Grund, Ulrike Kirchhoff, und dem Deutschen Mieterbund.

In welchen Räumen sollte man auf jeden Fall Rauchmelder anbringen?

Das ist in der bayerischen Bauordnung genau festgelegt. In einer Wohnung müssen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu den Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Hausflure und Treppenhäuser sind nicht verpflichtend mit Rauchmeldern auszustatten. Aufenthaltsräume, die nicht zum Schlafen bestimmt sind, wie Wohn- oder Arbeitszimmer oder Treppenhäuser, müssen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Was kostet ein Rauchmelder?

Rauchmelder gibt es im Baumarkt zu Preisen zwischen 5,99 und 29 Euro. Der Unterschied dabei ist die Batterie. Bei einem Rauchmelder mit Wechselbatterie ist eine Lebensdauer von zwei Jahren zu erwarten. Die Melder mit fest verbauten Zehn-Jahres-Lithium-Batterien sind etwas teurer, halten dafür aber auch länger.

Was muss beim Kauf beachtet werden?

Als Rauchwarnmelder werden europäisch genormte Produkte bezeichnet, die der DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ entsprechen. Diese Produktnorm definiert Rauchwarnmelder als „Geräte zur Feststellung von Rauch und zum Generieren eines akustischen Alarmsignals“. Rauchmelder müssen in Deutschland eine CE-Kennung nach DIN EN 14604 tragen.

In Wohnräumen sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben. Wer für Montage und Wartung zuständig ist, sorgt in Mietshäusern immer wieder für Unklarheiten.
In Wohnräumen sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben. Wer für Montage und Wartung zuständig ist, sorgt in Mietshäusern immer wieder für Unklarheiten. © Patrick Seeger/dpa

Vermieter muss die Anschaffungskosten übernehmen

Wer ist für die Installation der Rauchmelder verantwortlich?

Rechtlich werden die Bauherren zur Installation und die Eigentümer zur Nachrüstung bei vorhandenen Wohnungen verpflichtet.

Wer muss die Anschaffung in einer Mietwohnung bezahlen?

Der Vermieter muss die Anschaffungskosten übernehmen. Diese dürfen auch nicht auf den Mieter umgelegt werden, das ist die derzeitige Rechtsprechung. Anschaffungs- und Montagekosten sind keine Betriebskosten. Denkbar ist allerdings eine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierungsmaßnahme.

Wie müssen Rauchwarnmelder installiert und betrieben werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Dazu müssen sie an der Decke montiert werden, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Eine Fachkraft ist weder für das Montieren noch für den Batteriewechsel notwendig.

Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden

Ist eine regelmäßige Wartung verpflichtend?

Ja. Wenn der Rauchmelder nicht funktioniert, haftet der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter. Deshalb wird die Wartung oft vom Vermieter übernommen. Der Vermieter kann eine Wartung vom Mieter nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist. Viele Gerätehersteller garantieren auch, dass ihre Produkte über ihre vorgegebene Einsatzzeit von bis zu zehn Jahren wartungsfrei betrieben werden können.

Hausmeister am Rauchmelder in einem Treppenhaus
Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden. © Oliver Ring/Imago

Wer kümmert sich um die Wartung und wie verteilen sich die Kosten?

Der Vermieter kann Kosten, die für eine Wartung entstehen, als Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Hier kommt es allerdings darauf an, was zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde. In Bayern darf der Mieter die Prüfung auch selbst vornehmen. Er trägt dann aber auch die Verantwortung, wenn der Rauchmelder nicht richtig funktioniert. Wenn der Vermieter die Wartung übernimmt, kann er die Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Zu der Wartung gehört natürlich auch die Überprüfung der Batterien und des Gehäuses.

Wo sind Rauchwarnmelder anzubringen, wenn sich innerhalb von Wohnungen Flur und Treppenbereiche befinden, die sich über mehrere Geschosse erstrecken?

Dies gilt zum Beispiel bei Maisonettewohnungen oder Einfamilienhäusern. Wenn die Flure, die zu den Aufenthaltsräumen führen, mit den Treppen zusammenhängen, muss mindestens auf der oberen Ebene ein Rauchmelder angebracht werden. Liegen die Treppen in einem eigenen Treppenhaus außerhalb der Wohnung, werden keine Rauchwarnmelder verlangt.

Sind Gewerbeeinheiten, wie Büros und Praxen in Wohnhäusern, auch mit Rauchwarnmeldern auszustatten?

Nein. Die Pflicht soll die Sicherheit von Bewohnern insbesondere nachts, also von schlafenden Personen, erhöhen. Deshalb werden Räume nicht erfasst, die weder Wohnungen zugeordnet werden noch für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen sind. (Pernilla Rauh)

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