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Wer die Reha von Rentnern zahlt – und was man bei Ablehnung eines Antrags tun muss

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Von: Christian Einfeldt

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Auch Rentnern steht im Bedarfsfall die Kostenübernahme von Reha-Maßnahmen zu. Wer die Behandlung zahlt und wie Rentner im Streitfall ihr Recht einfordern.

Hamburg – Sich im Alter fit machen und damit der Gesundheit etwas Gutes tun – mitunter sogar zum Schutz vor einer Pflegebedürftigkeit: Auch Rentner haben Anspruch, Leistungen von Reha-Maßnahmen einzufordern. Damit die Krankenversicherung als potenzieller Kostenträger infrage kommt, bedarf es jedoch der Erfüllung einiger Voraussetzungen, wie 24hamburg.de berichtet. Welche das sind und wie Betroffene auf zunächst abgelehnte Anträge reagieren können.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner:21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Recht auf Reha: Wann Rentnern die Kostenübernahme einer Behandlung zusteht

Die Deutsche Rentenversicherung stellt Verbrauchern eine Vielzahl von Entlastungen im Alter in Aussicht. Angefangen mit der Erwerbsminderungsrente, über die Riester-Rente bis hin zu einer Rentenabfindung für Witwen und Witwer. Wofür sich die Sozialversicherung keiner Trägerschaft verpflichtet: der Reha. Nach Angaben der Rentenversicherung machen die Verantwortlichen nur in Ausnahmefällen eine Kostenübernahme möglich – unter anderem, wenn es um die Beantragung einer onkologischen Reha nach einer Krebserkrankung geht.

Und dennoch: Auch nicht betroffene Rentner können sich im Bedarfsfall eine Rehabilitation bezahlen lassen. Eine Sozialleistung ist nämlich fest im Sozialgesetzbuch und damit in den Statuten des Landes verankert. Im vollständigen Auszug des SGB V § 11 heißt es: „Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.“

Seniorin am Wasser.
Reha für Rentner: Wann die Krankenkasse Behandlungskosten zahlt. (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago

Zufolge der Median Kliniken wurde 2017 eine Legitimation der Reha-Beanspruchung noch einmal expliziter herausgearbeitet. Paragraf 40 SGB V, der die „Leistung zur medizinischen Rehabilitation“ gesetzlich festhält, spricht mittlerweile davon, dass die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen verpflichtend ist.

Reha für Rentner beantragen: Welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen

Prägnant zusammengefasst: Damit ist festgelegt, dass auch Rentnern eine Kostenübernahme bei Reha-Behandlungen zugestanden wird. Gleichermaßen geschieht ein solcher Vorgang nicht ohne, dass man als Betroffener gewisse Voraussetzungen erfüllt. Erst wenn andere Maßnahmen zur Heilung keine Besserung bringen, können Rentner auf Zuschüsse infolge eines Reha-Aufenthalts hoffen. Im Zuge dessen werden ärztliche Untersuchungen notwendig. Wie bei einer Beanspruchung von Vergünstigungen für Rentner muss auch hier ein offizieller Nachweis erbracht werden.

In diesem Fall muss also belegt werden, dass nur noch eine Rehabilitation Betroffene von Schmerzen und Krankheiten befreien könnte. Eine Heilung kann also nur mittels Reha-Maßnahmen erfolgen. Diesen Nachweis gilt es dann gemeinsam mit dem Antrag, das entsprechende Formular, das beim potenziellen Kostenträger vorliegt, der Krankenkasse einzureichen.

Reha abgelehnt: Wie Rentner mit der Widerspruchserklärung ihr Recht einfordern

Die Bearbeitung eines Reha-Antrags nimmt für Krankenkassen eine Bearbeitungszeit von drei bis maximal fünf Wochen in Anspruch. Anschließend werden Antragsteller vom zuständigen Sachbearbeiter über den jeweiligen Status informiert. Eine Antragsablehnung ist oftmals auf folgende Ursachen zurückzuführen: Es gibt alternative ambulante Methoden, die einen Heilungserfolg versprechen, eine Heilung durch Rehabilitation wird kategorisch infrage gestellt oder es wurde innerhalb der letzten vier Jahre bereits ein Reha-Programm absolviert.

Machen die Krankenkasse Betroffenen nach eingegangenem Antrag ebensolche Angaben, besteht für Rentner innerhalb von 30 Tagen die Möglichkeit der Widerspruchserklärung. Gerade in dringlichen Fällen, die ohne Reha Pflegebedürftigkeit verantworten könnten, rät es sich ärztliche Hilfe einzuholen. Eine ausdrückliche Auflistung aller Beschwerden und der Notwendigkeit von Reha-Maßnahmen könnte eine Beantragung dann im Zweitversuch zum Erfolg verhelfen.

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