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ADAC räumt mit weit verbreitetem Autobahn-Mythos auf

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Von: Julian Kaiser

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Der ADAC hat das Wissen von Autofahrern abgefragt. Bei einer Verkehrsregel offenbarte der Test Wissenslücken, die im Verkehr gefährlich werden können.

NRW – Die Führerscheinprüfung mag bei dem ein oder anderen Autofahrer zwar bereits eine Weile her sein. Doch auch wenn Verkehrsteilnehmer momentan mit zahlreichen Veränderungen beim Thema Sicherheit im Straßenverkehr konfrontiert werden, sollten Verkehrsregeln in der Regel eine verlässliche Konstante im Straßenverkehr sein. So zumindest in der Theorie, berichtet RUHR24.

ADACAllgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
SitzMünchen
Gründung24. Mai 1903

ADAC-Wissenstest offenbart gravierende Lücken: Nur zwei Prozent lagen fast immer richtig

Im Straßenverkehr ist immer wieder zu beobachten, dass manche Verkehrsregeln vielen Autofahrern nicht bewusst sind. Dennoch hätten wohl nur die kühnsten Pessimisten mit den besorgniserregenden Ergebnissen eines ADAC-Wissenstests gerechnet. Eine Wissenslücke kann insbesondere auf Autobahnen zu schlimmen Unfällen führen (mehr zu Auto und Verkehr auf RUHR24.)

Von rund 3.500 befragten Pkw-Fahrerinnen und-Fahrern haben nur etwa zwei Prozent der Teilnehmer nahezu alle Fragen richtig beantwortet, der Rest ist somit durchgefallen. Der Mut zur Wissenslücke bei Verkehrsregeln ist im Straßenverkehr ist aber alles andere als von Vorteil.

Sorgen dürfte den Test-Initiatoren vom ADAC neben falschen Antworten zum Telefonieren am Steuer oder zu Nebelscheinwerfern vor allem ein Irrtum zum Reißverschlussverfahren bereiten. Ähnlich wie beim Nichtbeachten unbekannter Verkehrsschilder lauern auch beim Einfädeln mitunter schwerwiegende Gefahren.

Diese enden immer wieder in Verkehrsunfällen, so zum Beispiel in Hamburg im Jahr 2018. Wie Merkur berichtet, musste danach sogar der Bundesgerichtshof wegen des umstrittenen Straßenschildes zur „beidseitig verengten Fahrbahn“ über die Vorfahrtsregel entscheiden.

ADAC: Auf Beschleunigungsstreifen sollten Fahrzeuge „das Tempo des Fließverkehrs“ erreichen

Beim Beschleunigungs-, bzw. Einfädelungsstreifen auf Autobahnen glaubten allein 52 Prozent der teilnehmenden Autofahrer, dass hier das berühmt-berüchtigte Reißverschlussverfahren gilt. Doch weder im fließenden Verkehr noch im Stau ist das hierbei der Fall.

Autofahrer sollten auf dem Einfädelungsstreifen beschleunigen, um möglichst sicher auf die rechte Fahrspur und damit in den fließenden Verkehr einfädeln zu können. Der ADAC empfiehlt dabei, am Ende des Beschleunigungsstreifens „das Tempo des Fließverkehrs“ zu erreichen.

ADAC-Wissenstest: Reißverschlussverfahren gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn

Grundsätzlich gilt laut Paragraf 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, also auf der Autobahn, Vorfahrt hat. Entgegen dem allgemeinen Wissensstand gilt das Reißverschlussverfahren hier also nicht!

Unter Berufung auf die StVO schafft der ADAC zur Anwendbarkeit dieser bekannten, aber häufig falsch verstandenen Verkehrsregel Klarheit. Das Reißverschlussverfahren, also das gegenseitige Einfädeln, gelte demnach nur „wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar“ sei.

ADAC-Wissenstest: Vorfahrtsregeln bekannt, Reißverschlussverfahren nicht

Beim Beschleunigungsstreifen handelt es sich demnach nicht um eine entsprechende Fahrspur, auf der Autofahrer Vorfahrt genießen. Selbst wenn der Verkehr auf der rechten Fahrspur einer Autobahn wegen eines Staus stockt oder nur zäh fließt, haben Autofahrer hier gegenüber Einfädelnden das Vorrecht, berichtet auch das Verkehrslexikon.

Beim Reißverschlussverfahren haben hingegen diejenigen Autofahrer Vorfahrt, die sich auf dem endenden Fahrstreifen befinden und ganz bis zum Ende der Spur durchgefahren sind. Das berichtet das Juraforum unter Berücksichtigung von Paragraf 7 Abs. 4 StVO. In der Praxis müsse „immer ein Fahrzeug aus der verbliebenen Spur einem Fahrzeug aus der wegfallenden die Möglichkeit geben (...), sich vor ihm einzufädeln“.

Eine Autobahn bei München.
Ein Großteil der Autofahrer kennt zwar die Vorfahrtsregeln, aber nicht die Regeln zum Reißverschlussverfahren. © HRSchulz/Imago

ADAC-Wissenstest: Autofahrer müssen beim Auffahren auf die Autobahn Vorfahrt gewähren

Erst nachdem der Vordermann eingefädelt hat, dürfe das Fahrzeug auf der verbliebenen Spur weiterfahren. Das Auto dahinter müsse ebenfalls den nächsten Verkehrsteilnehmer der endenden Spur hereinlassen. Grundvoraussetzung für das Gelingen des Reißverschlussverfahrens ist aber, dass sich die Autofahrer der endenden Spur nicht an einer beliebigen Stelle, sondern erst ganz am Ende einfädeln.

Gemäß dem folgenden Absatz der StVO (5) muss bei einem Fahrstreifenwechsel „eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen“ werden können. Dazu gehört es, den Wechsel durch Blinken „rechtzeitig und deutlich anzukündigen“. Autofahrer auf der endenden Fahrspur dürfen also nicht noch schnell beschleunigen und einen Unfall riskieren, um von ihrem Vorfahrtrecht Gebrauch zu machen.

Laut dem Bußgeldkatalog müssen Autofahrer, die beim Reißverschlussverfahren andere Verkehrsteilnehmer nicht hereinlassen, mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Wer vorsätzlich handelt und das Einfädeln konstant verhindert, riskiert möglicherweise wegen Nötigung eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

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