„Grenzt schon an Abzocke“: Lidl-Kunde parkt 60 Sekunden zu lange und soll saftige Strafe zahlen
Auf einem Lidl-Parkplatz hat ein Kunde die Höchstparkdauer um eine Minute überschritten und kassiert dafür prompt einen Strafzettel. Er spricht von „Abzocke“.
Düsseldorf – Das Überschreiten der Parkdauer kann teuer werden. Da reichen wohl auch schon eine Minute über der vorgeschriebenen Parkdauer. Diese Erfahrung machte nun ein Lidl-Kunde in Düsseldorf-Flingern.
24,90 Euro Vertragsstrafe soll er zahlen. „Nach exakt 68 Sekunden wurde mir das Ticket ausgestellt“, sagt Wolfgang E. gegenüber der Rheinischen Post. „Das ist schon eine Sauerei und Abzocke für mich“, so der Lidl-Kunde weiter. Was ihn besonders verärgert und warum er gegen den Discounter-Betreiber vorgeht.

Lidl: Kundenparkplätze werden durch einen externen Sicherheitsdienst kontrolliert
Viele Supermärkte beauftragen Firmen mit der Überwachung des Parkplatzes und der Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) informiert, kann das Kontrollpersonal Verstöße mit privaten Knöllchen ahnden oder das Auto sogar abschleppen lassen. Denn wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt einen Vertrag mit dem Eigentümer, Besitzer oder beauftragten Überwacher und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Wie die Tageszeitung berichtet, wird auch der Lidl-Parkplatz nicht direkt vom Discounter kontrolliert, sondern durch den externen Dienstleister „Safe Place“ beaufsichtigt. Laut einem Lidl-Sprecher wird an dem Lidl-Standort in Düsseldorf-Flingern die Parkdauer durch Sensoren am Boden erfasst. Demnach meldet eine Software eine Überschreitung der Parkzeit. Wie Safe Place-Geschäftsführer André Westhoff erklärt, soll die Maßnahme sicherstellen, dass „der vielerorts begrenzte Parkraum den Kunden der jeweiligen Eigentümer zur Verfügung steht und nicht durch Fremdparker dauerhaft blockiert wird“.
Durch die begrenzte Höchstparkdauer von 60 Minuten soll vermieden werden, dass insbesondere Langzeitparker ihre Autos dort abstellen.
Lidl-Kunde nicht nur über Knöllchen verärgert: „Das ist Nötigung und gar nicht erlaubt“
Aber nicht nur der Strafzettel sorgt für Ärger. Dem Lidl-Kunden werden zudem noch Mehrkosten angedroht, sollte das Ticket nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt sein.
„Das ist Nötigung und überhaupt gar nicht erlaubt“, so der 73-Jährige und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2015 (VZR 160/14). Wie die Rheinische Post schreibt, findet das Anliegen ebenfalls Zuspruch bei der Verbraucherzentrale NRW: „Ich halte diese Androhung für rechtswidrig und im Zusammenhang mit der Androhung der Zahlung erhöhter Kosten auch für Nötigung“, heißt es schriftlich von der Verbraucherschutzzentrale NRW zu dem konkreten Fall.
Lidl-Kunde beschwert sich mehrfach beim Discounter und externen Dienstleister – mit Erfolg
Der Lidl-Kunde zahlt die Geldstrafe, wendet sich aber dennoch mehrfach an den Discounter und die beauftragte Firma, die sich selbst als besonders kundenfreundlich bezeichnet. Mit Erfolg. In einem Schreiben von Lidl wird der Betroffene mit einem Einkaufsgutschein von 25 Euro entschädigt. Eine Rücküberweisung des Geldbetrags sei leider nicht möglich.
Scheinbar hat man eingesehen, dass die Verfahrensweise im Fall von Wolfgang E. nicht besonders kundenfreundlich war. Der Missmut über die Durchsetzung von Strafen bei einer Überziehung der Höchstparkdauer ist jedoch kein Einzelfall. Eine Lidl-Kundin ärgerte sich derart über die Parkplatz-Praktik, dass sie direkt bei Facebook schimpfte. Eine weitere Kundin ließ ihren Parkplatz-Ärger ebenfalls im Netz freien Lauf. Auch bei Edeka werden Strafzettel an Falschparker verteilt. (Vivian Werg)