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Hier sollten Kunden genau hinschauen: Diese Tricks der Supermärkte sollten Sie kennen

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Falsche Schilder, unterschiedliche Preise oder fehlende Informationen: Supermärkte und Discounter führen ihre Kunden mit einigen Tricks hinters Licht. Die Verbraucherzentrale warnt.

München/Hamburg - Der Einkauf im Supermarkt oder Discounter gehört zu den alltäglichen Dingen. Dabei bieten Aldi, Lidl und Co. immer wieder Gründe, über die sich Kunden aufregen können. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, wie Supermärkte ihre Kunden austricksen. Ob unterschiedliche Preise an der Ware und Kasse, Mogelpackungen im Regal oder eingeschränkte Angebote. Verbraucher sollten beim nächsten Einkauf genau hinsehen.

Supermärkte schlampen und tricksen: Unterschiedliche Preise an Kasse und Regal

Viele Verbraucher werden es kennen: Man steht an der Kasse und wundert sich, warum der Einkauf plötzlich so teuer ist. Dies kann zum einen an der Inflation liegen und zum anderen daran, dass in der Kasse andere Preise gespeichert sind als an den Regalen ausgeschildert. Grund dafür ist laut Verbraucherzentrale die mangelnde Sorgfalt in den einzelnen Filialen. Besonders bei auslaufenden Sonderangeboten ist der Ärger groß. Denn die gültigen Preisschilder werden teilweise viel zu spät ausgetauscht. Dadurch denken Kunden, dass sie die Ware zu einem niedrigen Preis kaufen. An der Kasse zeigt sich dann, dass die Aktion bereits beendet ist.

Supermärkte tricksen ihre Kunden mit Preisschildern aus. Die Preise an der Ware können mit denen an der Kasse nicht übereinstimmen.
Kunden sollten beim Einkaufen genau auf die Preise an der Kasse achten. © Rolf Poss/IMAGO

Manchmal kommt es auch vor, dass die Filialen ihre Preisschilder zu schnell austauschen. Dann ist das Produkt billiger ausgeschildert, obwohl das Angebot etwa erst am nächsten Tag gültig ist. Was können Kunden also tun, wenn der Preis nicht dem Preisschild entspricht? Im Grunde nichts. Denn „der ‚Kaufvertrag‘ wird an der Kasse geschlossen“, informiert die Verbraucherzentrale. Damit haben Kunden kein Recht auf den ausgeschilderten Preis.

In manchen Fällen sind die Händler kulant und verkaufen die Ware zum günstigeren Preis. Die Verbraucher können auch vom Kauf der Ware zurücktreten. Sollten Sie diesen „Preisschwindel“ in einer Filiale bemerken, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese prüft dann, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Reduzierte Preise für bestimmte Sorten und irreführende rote Preisschilder

Ein rotes Preisschild bedeutet für viele Kunden oftmals ein Angebot. Doch beim nächsten Einkauf sollten Sie sich das Angebotsschild genauer anschauen. Gerade bei Produkte, die mehrerer Sorten enthalten, kann es sein, dass das Angebot nicht für jede Sorte gültig ist. Um das zu wissen, sollten Kunden das „Kleingedruckte“ des Angebotsschildes lesen. Die Verbraucherzentrale bezieht sich dabei etwa auf Chips. In kleinen Buchstaben wurden die genauen Sorten der Chips aufgelistet, für die der günstigere Preis galt. Wer also beherzt zugreift, ohne auf das Preisschild zu achten, kann die teure Ware erwischen.

Zusätzliches ist im Supermarkt nicht alles ein Angebot, was ein rotes Preisschild trägt. Die psychologische Wirkung von roten Schildern ist immens. Die Händler können die Farben der Preisschilder frei wählen. Und auch das Wort „Werbung“ bedeutet nicht automatisch ein Angebot. Generell sollten Sie beim Einkaufen die Preise im Blick behalten und sich von der roten Farbe nicht beirren lassen.

Tricks der Supermärkte: Falsche Preisschilder bei neuen Packungsgrößen

Wenn Hersteller ihre Verpackungsgröße verkleinern und das Produkt immer noch für den Preis der größeren Packung verkaufen, dann nennt sich das „Schrinkflation“. Darauf können Supermärkte keinen Einfluss nehmen. Doch beobachtet wird, dass die neuen Verpackungsgrößen mit den alten Preisschildern versehen sind. In den meisten Fällen stimmt der Preis trotz der kleineren Größe mit dem alten Preis überein. Problematisch wird es jedoch beim Grundpreis. Denn dieser ist bei der neuen Größe falsch.

Dadurch können Verbraucher die Preise zwischen den Produkten kaum vergleichen. Oftmals schlampen Händler und bezeichnen die Produkte nicht richtig. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, genau hinzusehen. Vergleichen Sie die auf dem Preisschild angegebene Menge mit der Menge auf dem Produkt. Solche Mogelpackungen kommen nicht selten vor. „Rama“ wurde 2022 zur „Mogelpackung des Jahres“ gekürt.

Händler tricksen ihre Kunden aus: Fehlender Grundpreis

Die Verbraucherzentrale Hamburg beobachtete in mehreren Süßigkeitenläden einen fehlenden Grundpreis. Händler müssen den Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer angeben. Bei Produkten, die nach Gewicht und Volumen angeboten werden, darf der Grundpreis pro Einheit nicht fehlen. Dieser Preis ist sehr wichtig, da in der EU Lebensmittel in den verschiedensten Füllmengen angeboten werden.

Er ermöglicht es Kunden, die Preise zwischen den verschiedenen Produkten zu vergleichen. Schilder, auf denen beispielsweise nur „4 Euro“ steht ohne zusätzliche Angaben, dürfen nicht verwendet werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die Firma World of Candy, die einen Laden in Hamburg betreibt, Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

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